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   VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20   

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VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20 (https://dejure.org/2020,35620)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05.11.2020 - 112-IV-20 (https://dejure.org/2020,35620)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05. November 2020 - 112-IV-20 (https://dejure.org/2020,35620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bei der Geltendmachung von Anhörungsrügen

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den durch dieses Gericht entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 16. August 2019 - Vf. 75 IV 19 und Vf. 93 IV 19 [HS]/Vf. 94 IV 19 [e.A.]; vgl. - für Verfassungsbeschwerden nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a GG - BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21] m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 93-IV-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei FREIE WÄHLER Sachsen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung sowie alle zu ihrem Verständnis notwendigen Unterlagen mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 93-IV-19 [HS]/Vf. 94-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Darüber hinaus befasst sich der Beschwerdeführer überhaupt nicht mit der vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht zitierten jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich (Urteil vom 18. Juli 2018, BVerfGE 149, 222); dies wäre schon deshalb erforderlich gewesen, weil der Beschwerdeführer (etwa im Hinblick auf die rechtliche Qualifikation des Rundfunkbeitrags, die Relevanz einer fehlenden Nutzungsmöglichkeit, die Einhaltung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags sowie die Belastungsgleichheit der Ausgestaltung) andere Ansichten vertritt als das Bundesverfassungsgericht.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer enthalten, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VG Leipzig, 26.08.2015 - 1 K 406/13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Mit seiner am 22. Juli 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 26. August 2015 (1 K 406/13) und die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Februar und 17. Juni 2020 (jeweils 5 A 550/15).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den durch dieses Gericht entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 16. August 2019 - Vf. 75 IV 19 und Vf. 93 IV 19 [HS]/Vf. 94 IV 19 [e.A.]; vgl. - für Verfassungsbeschwerden nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a GG - BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1301/19 - juris; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist zudem darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 112-IV-20; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 112-IV-20; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 202-IV-20

    Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung insbes. zu

    Nichts anderes gilt in Bezug auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Grundrechten des Grundgesetzes, die inhaltsgleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 112-IV-20).
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist zudem darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 112-IV-20; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 87-IV-21
    Nichts anderes gilt in Bezug auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Grundrechten des Grundgesetzes, die inhaltsgleich in der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 112-IV-20).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 62-IV-21
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist zudem darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 112-IV-20; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
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