Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35636
VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20 (https://dejure.org/2020,35636)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05.11.2020 - 4-IV-20 (https://dejure.org/2020,35636)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05. November 2020 - 4-IV-20 (https://dejure.org/2020,35636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,35636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nichtgegebenen Rechtsschutzbedürfnisses bei Geltdmachung von Anhörungsrügen

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159IV-15; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 447/18

    Umfang der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung nach

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    In der mündlichen Verhandlung verwies der Prozessbevollmächtigte des Beschwerdeführers zur Unterstützung dieser Argumentation auf das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. November 2018 (4 U 447/18).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte ( SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33IV-14; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 33-IV-22

    Anordnung der Nutzung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre als milderes

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 4-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Soweit der Beschwerdeführer - unter Berufung auf eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz - bemängelt, dass sich die Fachgerichte angesichts der "blinden Übernahme" der Argumentation der Antragsgegnerin mit seinem Vortrag nicht auseinandergesetzt hätten, rügt er der Sache nach eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf), wiederum ohne die insoweit geltenden Begründungsanforderungen zu erfüllen (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 4-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht