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   VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 42-IV-20   

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VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 42-IV-20 (https://dejure.org/2021,301)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 07.01.2021 - 42-IV-20 (https://dejure.org/2021,301)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 42-IV-20 (https://dejure.org/2021,301)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 66-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 42-IV-20
    1. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die angefochtenen Beschlüsse des Landgerichts Görlitz Außenkammern Bautzen und des Oberlandesgerichts Dresden richtet, ist sie unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen (§ 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG) genügt (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 66-IV-19; Beschluss vom 18. September 2017 - Vf. 96-IV-17; die Beschlüsse ergingen jeweils auf Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers).

    2. Soweit der Beschwerdeführer die verfassungsrechtliche Prüfung des § 67 Abs. 2 SächsSVVollzG nicht im Rahmen einer - sich nicht aufdrängenden - Inzidentprüfung, sondern "im Sinne einer Normenkontrollklage" begehrt, liegt ebenfalls kein zulässiger Antrag vor (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2019 - Vf. 32-IV-19 und Vf. 66-IV-19).

  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 96-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 42-IV-20
    1. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die angefochtenen Beschlüsse des Landgerichts Görlitz Außenkammern Bautzen und des Oberlandesgerichts Dresden richtet, ist sie unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen (§ 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG) genügt (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 66-IV-19; Beschluss vom 18. September 2017 - Vf. 96-IV-17; die Beschlüsse ergingen jeweils auf Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 22-IV-19

    Verfassungsmäßige Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 42-IV-20
    Insbesondere lässt das Beschwerdevorbringen nicht hinreichend erkennen, aus welchen Gründen die Gerichte die Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise überspannt haben könnten (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 22-IV-19).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 32-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 42-IV-20
    2. Soweit der Beschwerdeführer die verfassungsrechtliche Prüfung des § 67 Abs. 2 SächsSVVollzG nicht im Rahmen einer - sich nicht aufdrängenden - Inzidentprüfung, sondern "im Sinne einer Normenkontrollklage" begehrt, liegt ebenfalls kein zulässiger Antrag vor (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2019 - Vf. 32-IV-19 und Vf. 66-IV-19).
  • OLG Hamm, 27.10.2020 - 2 Ws 20/20

    Begründeter Klageerzwingungsantrag wegen Totschlag; Drei gezielte Schüsse als

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 42-IV-20
    Mit seiner am 19. März 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Landgerichts Görlitz Außenkammern Bautzen vom 5. Dezember 2019 (14b StVK 373/19) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Februar 2020 (2 Ws 20/20), letzterer dem Beschwerdeführer nach eigenen Angaben zugegangen am 19. Februar 2020.
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 5-IV-22
    2. Soweit der Beschwerdeführer die verfassungsrechtliche Prüfung des § 67 Abs. 1 Satz 2 SächsSVVollzG nicht im Rahmen einer - sich nicht aufdrängenden - Inzidentprüfung, sondern der Sache nach als Rechtssatzverfassungsbeschwerde verstanden wissen wollte, läge ebenfalls kein zulässiger Antrag vor (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 42-IV-20).
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