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   VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99   

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VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99 (https://dejure.org/2000,23448)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2000 - 20-IV-99 (https://dejure.org/2000,23448)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2000 - 20-IV-99 (https://dejure.org/2000,23448)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob der Kläger durch den in Anwendung des Verfahresrechts des Bundes ergangenen Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 19. Januar 1999 in seinem Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 I SächsVerf) und rechtliches Gehör (Art. 78 II SächsVerf) verletzt wurde, weil der Anspruch auf den gesetzlichen Richter in Art. 101 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und der Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz insoweit inhaltsgleich mit den entsprechenden Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung ausgestaltet sind (vgl. SächsVerfGH Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95, BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95, SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 1999, Vf. 24-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob der Kläger durch den in Anwendung des Verfahresrechts des Bundes ergangenen Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 19. Januar 1999 in seinem Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 I SächsVerf) und rechtliches Gehör (Art. 78 II SächsVerf) verletzt wurde, weil der Anspruch auf den gesetzlichen Richter in Art. 101 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und der Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz insoweit inhaltsgleich mit den entsprechenden Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung ausgestaltet sind (vgl. SächsVerfGH Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95, BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95, SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 1999, Vf. 24-IV-98).
  • BAG, 29.03.1971 - 4 AZB 34/70

    Unzulässige Berufung - Änderung eines Beschlusses - Zulassung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Hiernach konnte der Beschwerdeführer davon ausgehen, er werde noch Gelegenheit haben, sich zu äußern, bevor abschließend entschieden wird, zumal ohnehin vor einer Verwerfung der Berufung als unzulässig rechtliches Gehör hätte gewährt werden müssen (BGH NJW 94, 392, BAG NJW 71, 1823).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Die Partei muss im Interesse eines wirkungsvollen Rechtsschutzes die Möglichkeit haben, sich mit ihren rechtlichen und tatsächlichen Argumenten im Verfahren zu behaupten (BVerfGE 60, 305 [310]; SächsVerfGH Beschluss vom 09. Juli 1998, Vf. 20-IV-97).
  • BGH, 29.06.1993 - X ZB 21/92

    Pflicht zur Anhörung der Partei vor Verwerfung der Berufung im Beschlusswege -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Hiernach konnte der Beschwerdeführer davon ausgehen, er werde noch Gelegenheit haben, sich zu äußern, bevor abschließend entschieden wird, zumal ohnehin vor einer Verwerfung der Berufung als unzulässig rechtliches Gehör hätte gewährt werden müssen (BGH NJW 94, 392, BAG NJW 71, 1823).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97

    Anforderungen an die Adoption einer volljährigen leiblichen Tochter ;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Die Partei muss im Interesse eines wirkungsvollen Rechtsschutzes die Möglichkeit haben, sich mit ihren rechtlichen und tatsächlichen Argumenten im Verfahren zu behaupten (BVerfGE 60, 305 [310]; SächsVerfGH Beschluss vom 09. Juli 1998, Vf. 20-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Nicht jede Abweichung von dieser Zuständigkeit bedeutet indes einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Gewähr, sondern nur eine solche, die willkürlich ist (SächsVerfGH Beschluss vom 17. September 1998 Vf. 56-IV-97, Beschluss vom 25. Juni 1998 - Vf. 7-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Nicht jede Abweichung von dieser Zuständigkeit bedeutet indes einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Gewähr, sondern nur eine solche, die willkürlich ist (SächsVerfGH Beschluss vom 17. September 1998 Vf. 56-IV-97, Beschluss vom 25. Juni 1998 - Vf. 7-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob der Kläger durch den in Anwendung des Verfahresrechts des Bundes ergangenen Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 19. Januar 1999 in seinem Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 I SächsVerf) und rechtliches Gehör (Art. 78 II SächsVerf) verletzt wurde, weil der Anspruch auf den gesetzlichen Richter in Art. 101 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und der Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz insoweit inhaltsgleich mit den entsprechenden Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung ausgestaltet sind (vgl. SächsVerfGH Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95, BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95, SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 1999, Vf. 24-IV-98).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Ein Verstoß gegen dieses Gebot führt indes nur dann zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die verfassungsrechtlich gebotene Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 7, 239 [241]).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer

    Mängel bei der Auslegung und Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes begründen indes nur dann eine Grundrechtsverletzung, wenn einem Verfahrensbeteiligten der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 99-IV18; Beschluss vom 9. März 2000 - Vf. 20-IV-99; Beschluss vom 25. Juni 1998 - Vf.
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    der Auslegung und Anwendung eines Geschäftsverteilungsplanes begründen nur dann eine Verletzung des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, wenn einem Verfahrensbeteiligten der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000 - Vf. 20-IV-99; Beschluss vom 25. Juni 1998 - Vf. 7-IV-97; BayVerfGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - Vf. 21-VI-06 - juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970, BVerfGE 29, 45 [48 f.]; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990, NJW 1991, 1370; Beschluss vom 15. Juli 2015, NVwZ 2015, 1695, 1698; Beschluss vom 15. September 1987 - 9 CB 270/86 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Ein Verstoß gegen dieses Gebot führt indes nur dann zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die verfassungsrechtlich gebotene Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 09. März 2000 - Vf. 20-IV-99 und Beschluss vom 14. Dezember 2000 - Vf. 30-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
    Dies bewirkt aber keine inhaltliche Diskrepanz, da Artikel 78 Abs. 3 SächsVerf jedenfalls in Bezug auf die Effektivität des Rechtsschutzes nur ausdrücklich verankert, was Artikel 19 Abs. 4 GG, Artikel 2 Abs. 1 GG, Artikel 103 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip immanent ist (vgl. zur Deckungsgleichheit von Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf mit Artikel 103 Abs. 1 GG: SächsVerfGH, Beschluss vom 28.01.1999 - Vf. 20-IV-98 - SächsVerfGH, Beschluss vom 09.12.1999 - Vf. 1-IV-98 - SächsVerfGH, Beschluss vom 09.03.2000 - Vf. 20-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 65-IV-98
    Nach Aufhebung dieses Beschlusses und Zurückverweisung der Sache durch Beschluss des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 9. März 2000 - Vf. 20-IV-99 - verwarf das Landgericht Leipzig mit Versäumnisurteil vom 19. April 2000 - 12 S 9072/98 - die Berufung des Beschwerdeführers erneut.
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