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   VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97   

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VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97 (https://dejure.org/2000,20136)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2000 - 59-IV-97 (https://dejure.org/2000,20136)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2000 - 59-IV-97 (https://dejure.org/2000,20136)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    Bei ihrer Entscheidung haben sie jedoch dem Einfluß der Grundrechte auf die Vorschriften des Zivilrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 85, 1 [13]; 7, 198 [208]; 35, 202 [219]).

    Dabei liegt ein Verstoß gegen die Sächsische Verfassung, den der Sächsische Verfassungsgerichtshof korrigieren könnte, erst vor, wenn die fachgerichtliche Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts der Sächsischen Verfassung, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 85, 1 [13]).

    In diesem Falle hätte der Verfassungsgerichtshof Sachverhaltsfeststellungen und Rechtsanwendungen in vollem Umfang zu überprüfen, weil sie den Zugang zum grundrechtlich geschützten Bereich verstellen können (vgl. BVerfGE 85, 1 [13 f.]; 94, 1 [7 ff.]).

    In diesen Schutz sind die in einem Presseerzeugnis enthaltenen Äußerungen einbezogen (vgl. BVerfGE 85, 1 [12 f.]).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    In diesem Falle hätte der Verfassungsgerichtshof Sachverhaltsfeststellungen und Rechtsanwendungen in vollem Umfang zu überprüfen, weil sie den Zugang zum grundrechtlich geschützten Bereich verstellen können (vgl. BVerfGE 85, 1 [13 f.]; 94, 1 [7 ff.]).

    Allerdings müssen sie ihrerseits im Lichte des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt und angewandt werden, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts bis hin zur Rechtsanwendungsebene Wirkung entfalten kann (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]; 7, 198 [211 f.]; 99, 185 [196]).

    für den Betroffenen nachteilig sind, unwahre hingegen nicht (vgl. BVerfGE 99, 185 [196]; 94, 1 [8]).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    Bei ihrer Entscheidung haben sie jedoch dem Einfluß der Grundrechte auf die Vorschriften des Zivilrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 85, 1 [13]; 7, 198 [208]; 35, 202 [219]).

    Die Presseberichterstattung über Straftaten unter Namensnennung des Täters und Darstellung seines Vorlebens berührt in besonders intensiver Weise den durch Art. 15 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 SächsVerf auch verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Persönlichkeit, insbesondere sein wie der Allgemeinheit Interesse an seiner Resozialisierung (zur entsprechenden Garantie unter Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 35, 202 [219 ff.]).

    Dies ist verfassungsrechtlich nur hinzunehmen, wenn ein überragendes Interesse die erneute Darstellung gerade in nicht anonymisierter Form rechtfertigt (vgl. BVerfGE 35, 202 [225 ff.]).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    Allerdings müssen sie ihrerseits im Lichte des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt und angewandt werden, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts bis hin zur Rechtsanwendungsebene Wirkung entfalten kann (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]; 7, 198 [211 f.]; 99, 185 [196]).

    für den Betroffenen nachteilig sind, unwahre hingegen nicht (vgl. BVerfGE 99, 185 [196]; 94, 1 [8]).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    ständigen Rechtsprechung u.a. des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen abweicht (vgl. Beschlüsse vom 11.11.1992 -P.St. 1145- und vom 8.1.1969 -P.St. 497-; vgl. ferner BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluß vom 9.7.1998 - Vf. 3-IV-98, Vf. 4-IV-98).

    Das ergibt sich auch aus der den ordentlichen Gerichten durch Grundgesetz wie einfaches Bundesrecht zugeordneten eigenständigen Prüfungs- und Entscheidungszuständigkeit (vgl. BVerfGE 96, 345 [396 ff.]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    Bei ihrer Entscheidung haben sie jedoch dem Einfluß der Grundrechte auf die Vorschriften des Zivilrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 85, 1 [13]; 7, 198 [208]; 35, 202 [219]).

    Allerdings müssen sie ihrerseits im Lichte des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt und angewandt werden, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts bis hin zur Rechtsanwendungsebene Wirkung entfalten kann (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]; 7, 198 [211 f.]; 99, 185 [196]).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    Ob die einzelne Äußerung darüber hinaus auch in den Schutzbereich der Pressefreiheit gemäß Art. 20 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf fällt oder dieses Grundrecht gegenüber Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf zurücktritt, wenn es darum geht, ob eine bestimmte Äußerung erlaubt war, insbesondere ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 86, 122 [128]), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    Geschützt sind auch Tatsachenbehauptungen, wenn sie Bestandteil einer Meinungsäußerung, bzw. Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind, sofern es sich nicht um eine bewußt oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 90 241 [247]).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    Dem Beschwerdeführer obliegt es deshalb in solchen Fällen, Anhaltspunkte dafür darzulegen, daß das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • StGH Hessen, 08.01.1969 - P.St. 497

    Grundrechtsklage - Erschöpfung des Rechtswegs und Prüfungskompetenz des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    ständigen Rechtsprechung u.a. des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen abweicht (vgl. Beschlüsse vom 11.11.1992 -P.St. 1145- und vom 8.1.1969 -P.St. 497-; vgl. ferner BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluß vom 9.7.1998 - Vf. 3-IV-98, Vf. 4-IV-98).
  • StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1145

    Unzulässige Grundrechtsklage mangels Prüfungskompetenz des StGH

  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 3-IV-98
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 10-IV-95
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00

    Versagung der Zulassung zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer; Anforderungen an die

    Vor allem schließen Artikel 142, 31 GG aus, dass die Sächsische Verfassung an das Verständnis des materiellen Bundesrechtes Anforderungen stellt, die bundesrechtlich nicht vorgesehen sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 09.März 2000 - 59-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01
    Vor allem schließen Artikel 142, 31 GG aus, dass die Sächsische Verfassung an das Verständnis des materiellen Bundesrechtes Anforderungen stellt, die bundesrechtlich nicht vorgesehen sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 09. März 2000 - 59-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 18-IV-01
    Zwar ist der Verfassungsgerichtshof durch Art. 31 GG nicht gehindert, über die Vereinbarkeit von Akten der Landesstaatsgewalt - des angegriffenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden -, die auf materiellem Bundesrecht - der Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 26a S. 1 Einigungsvertrag in der Fassung der Ermäßigungssatz-Anpassungsverordnung vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 604) - beruhen, mit Grundrechten der Sächsischen Verfassung zu entscheiden, wenn diese mit solchen des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 59-IV-97).
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