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   VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97   

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https://dejure.org/1998,4419
VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97 (https://dejure.org/1998,4419)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09.07.1998 - 20-IV-97 (https://dejure.org/1998,4419)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 20-IV-97 (https://dejure.org/1998,4419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Adoption einer volljährigen leiblichen Tochter ; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1697
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97
    Die Nichtgewährung von rechtlichem Gehör für die Beschwerdegegnerin könnte einen Verstoß nicht nur gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, sondern mit gleicher Maßgabe und im selben Umfang ebenso gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellen (vgl. BVerfGE 19, 49, [51]; 89, 381, [390 f.]; 92, 158, [183 f.]).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in ähnlichen Fällen den Rechtsfolgenausspruch auf die Beseitigung der Rechtskraft des Adoptionsbeschlusses und die Zurückweisung an das Landgericht beschränkt, um der Beschwerdeführerin rechtliches Gehör zu gewähren und dem zuständigen Gericht aufgegeben, unter Berücksichtigung ihres Vorbringens darüber zu entscheiden, ob der Adoptionsbeschluß aufzuheben oder aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfGE 89, 381 [390]; 92, 158 [186 f.]).

    Anders wäre möglicherweise zu entscheiden, wenn schwere und unerträgliche Folgen eintreten würden, die mindestens das gleiche Gewicht haben, wie die Beachtung der Rechtsposition der Beschwerdeführerin in einem Adoptionsverfahren, das der leiblichen Mutter das Kind entzieht (vgl. auch BVerfGE 89, 381 [394]).

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97
    Die Nichtgewährung von rechtlichem Gehör für die Beschwerdegegnerin könnte einen Verstoß nicht nur gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, sondern mit gleicher Maßgabe und im selben Umfang ebenso gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellen (vgl. BVerfGE 19, 49, [51]; 89, 381, [390 f.]; 92, 158, [183 f.]).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in ähnlichen Fällen den Rechtsfolgenausspruch auf die Beseitigung der Rechtskraft des Adoptionsbeschlusses und die Zurückweisung an das Landgericht beschränkt, um der Beschwerdeführerin rechtliches Gehör zu gewähren und dem zuständigen Gericht aufgegeben, unter Berücksichtigung ihres Vorbringens darüber zu entscheiden, ob der Adoptionsbeschluß aufzuheben oder aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfGE 89, 381 [390]; 92, 158 [186 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97
    im Einzelfall müssen danach ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis des wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]; 74, 228 [233]; SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1998, Vf. 24-IV-96).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97
    im Einzelfall müssen danach ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis des wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]; 74, 228 [233]; SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1998, Vf. 24-IV-96).
  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97
    Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit, wie sie von der Rechtsprechung entwickelt worden ist, ist in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht eröffnet (vgl. BGH NJW 1995, 402; 1995, 2497).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97
    Er kann ohne Verstoß gegen das Grundgesetz prüfen, ob der angegriffene Beschluß des Landgerichts Leipzig vom 18. März 1997 gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verstößt (vgl. BVerfG NJW 1998, 1298; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97
    Die Nichtgewährung von rechtlichem Gehör für die Beschwerdegegnerin könnte einen Verstoß nicht nur gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, sondern mit gleicher Maßgabe und im selben Umfang ebenso gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellen (vgl. BVerfGE 19, 49, [51]; 89, 381, [390 f.]; 92, 158, [183 f.]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97
    im Einzelfall müssen danach ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis des wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich im Verfahren mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]; 74, 228 [233]; SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1998, Vf. 24-IV-96).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 20-IV-97
    Das Recht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf steht demjenigen zu, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf

    Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 30. Oktober 1997 den Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt, da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf und in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -).
  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    Die Partei muss im Interesse eines wirkungsvollen Rechtsschutzes die Möglichkeit haben, sich mit ihren rechtlichen und tatsächlichen Argumenten im Verfahren zu behaupten (BVerfGE 60, 305 [310]; SächsVerfGH Beschluss vom 09. Juli 1998, Vf. 20-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 35-IV-09

    Anforderung an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Notwendigkeit einer

    rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - Vf. 20-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 26-IV-98
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 8. April 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09.07.1998 - Vf. 20-IV-97, Vf. 24-IV-96, Vf. 3-IV-98 und Vf. 4-IV-98 -), da die entsprechenden Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ausgestaltet sind.
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