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   VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17   

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VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17 (https://dejure.org/2018,1097)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.01.2018 - 140-IV-17 (https://dejure.org/2018,1097)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 140-IV-17 (https://dejure.org/2018,1097)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 - juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - juris Rn. 6).
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 90-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 26. Februar 2015 (Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.], vom 3. August 2016 (Vf. 90-IV-16 [HS]/Vf. 91-IV-16 [e.A.]) und vom 30. September 2016 (Vf. 118-IV-16) über jeweils gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft gerichtete Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers entschieden.
  • BGH, 30.01.2007 - XI ZB 5/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 - juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - juris Rn. 6).
  • BFH, 20.12.2006 - I B 70/06

    Fristgebundener Schriftsatz; Übermittlung per Telefax

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle, dafür Sorge zu tragen, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls feststeht, dass der Schriftsatz vollständig gesendet worden ist (vgl. BFH, Beschluss 20. Dezember 2006 - I B 70/06 - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 26. Februar 2015 (Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.], vom 3. August 2016 (Vf. 90-IV-16 [HS]/Vf. 91-IV-16 [e.A.]) und vom 30. September 2016 (Vf. 118-IV-16) über jeweils gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft gerichtete Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers entschieden.
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 118-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 26. Februar 2015 (Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.], vom 3. August 2016 (Vf. 90-IV-16 [HS]/Vf. 91-IV-16 [e.A.]) und vom 30. September 2016 (Vf. 118-IV-16) über jeweils gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft gerichtete Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers entschieden.
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 89-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 89-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 41-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 41-IV-16; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07

    Unzureichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlendem Vortrag zur

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Zwar darf ein Rechtsanwalt einfache Tätigkeiten, die keine juristischen Schulungen verlangen, seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen (BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07), wobei es sich beim Absenden eines Telefaxes um eine solche einfache Tätigkeit handelt (BVerfG, a.a.O.).
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle, dafür Sorge zu tragen, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls feststeht, dass der Schriftsatz vollständig gesendet worden ist (vgl. BFH, Beschluss 20. Dezember 2006 - I B 70/06 - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 58-IV-18

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus

    Die gegen die Beschlüsse des Landgerichts vom 13. April 2017 und vom 7. Juli 2017 sowie gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts eingelegte Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof wurde mit Beschluss vom 11. Januar 2018 (Vf. 140-IV-17) verworfen.
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 23-IV-18

    Begründen der Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist; Darlegen der Möglichkeit einer

    Da eine Verfassungsbeschwerde gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen ist, müssen alle zur Substantiierung des Beschwerdevorbringens erforderlichen Unterlagen innerhalb dieser Frist eingegangen sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2016, a.a.O.; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 140-IV-17).

    Daher müssen die erst am 20. Februar 2018 eingegangenen Anlagen zur Beschwerdeschrift bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde außer Betracht bleiben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 89-IV-16; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 140-IV-17).

  • VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17

    Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs

    Nur wenn die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt, ist der eine etwaige Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. z. B. auch BVerfG vom 11.9.2001 NJW 2002, 955; vom 10.5.2007 - 2 BvR 875/07 - juris Rn. 3; vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5; VerfGH Sachsen vom 11.1.2018 - Vf. 139-IV-17 - juris Rn. 7; vom 11.1.2018 -Vf. 140-IV-17 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 79-IV-20
    Es wurden weder eine Unterschrift noch Anlagen - insbesondere die Ablichtungen der angegriffenen Beschlüsse - vor Ablauf des 11. Mai 2020 übermittelt (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 140-IV-17).
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