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   VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08   

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https://dejure.org/2008,32774
VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08 (https://dejure.org/2008,32774)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.12.2008 - 139-IV-08 (https://dejure.org/2008,32774)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 139-IV-08 (https://dejure.org/2008,32774)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    Insbesondere die Beanstandung der Beschwerdeführer, das Landgericht habe ihr Beschwerdevorbringen in der nur knapp begründeten Entscheidung übergangen, ist grundsätzlich tauglicher Gegenstand eines Anhörungsrügeverfahrens nach § 33a StPO, das auch im Anschluss an eine Beschwerdeentscheidung nach § 8 Abs. 3 StrEG eröffnet ist (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2007 - 21-IV-06

    Zur Frage der Subsidiarität bei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    Soweit es die Beschwerdeführer unterlassen haben, hinsichtlich des Beschlusses des Landgerichts vom 29. August 2008 die Anhörungsrüge nach § 33a StPO zu erheben, hat dies nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Vf. 21-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 102-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor Erlass der beschwerenden Entscheidung befand; dabei bietet das wiedereröffnete fachgerichtliche Verfahren zugleich die Gelegenheit, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 102-IV-08[HS]/Vf. 103-IV08[e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 127-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Beschlusses neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 127-IV-07).
  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 122-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    Sie haben von der Möglichkeit, gegen den landgerichtlichen Beschluss gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - Vf. 122-IV-07; SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2007 - Vf. 129-IV-07[HS]/Vf. 130-IV-07[e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 129-IV-07

    Zulässigkeit einer Landesverfassungsbeschwerde gegen einen Haftbefehl i.R.e.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    Sie haben von der Möglichkeit, gegen den landgerichtlichen Beschluss gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - Vf. 122-IV-07; SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2007 - Vf. 129-IV-07[HS]/Vf. 130-IV-07[e.A.]; st. Rspr.).
  • LG Flensburg, 12.03.2008 - 1 Qs 15/08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    : I. Mit ihrer am 19. September 2008 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schriftsatz vom 12. November 2008 ergänzten Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Bautzen vom 27. November 2007 (Gs 519/07), die nachfolgend ergangenen Beschlüsse des Amtsgerichts Bautzen vom 4. Februar 2008 (Gs 519/07) und des Landgerichts Bautzen vom 19. Februar 2008 (1 Qs 15/08) und darüber hinaus gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bautzen vom 20. Juni 2008 (Gs 242/08), mit dem ihr Antrag auf Entschädigung abgelehnt wurde, sowie gegen den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des Landgerichts Bautzen vom 29. August 2008 (1 Qs 90 und 91/08).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 154-IV-08
    Das hat zur Folge, dass die Anhörungsrüge nach § 33a StPO zu dem vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden fachgerichtlichen Rechtsweg gehört (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; st. Rspr.).

    Dieser in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG angesprochene Grundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; st. Rspr.).

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Beschlusses neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung weiterer Grundrechte gerügt, stellt die Anhörungsrüge auch gegenüber einer hierauf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 127-IV-07).

    Damit bietet das wiedereröffnete fachgerichtliche Verfahren zugleich die Gelegenheit, auch andere etwa vorliegende verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Juni 2008 - Vf. 102-IV-08 [HS]/Vf. 103-IV-08 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
    Er hat von der Möglichkeit, gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 99-IV-09
    Er hat von der Möglichkeit, gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 98-IV-09
    Denn er hat von der Möglichkeit, gegen den landgerichtlichen Beschluss gemäß § 311a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift des § 33a StPO SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 89-IV-09
    Er hat von der Möglichkeit, gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - Vf. 139-IV-08; st. Rspr.).
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