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   VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01   

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VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01 (https://dejure.org/2001,6809)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12.07.2001 - 3-IV-01 (https://dejure.org/2001,6809)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 3-IV-01 (https://dejure.org/2001,6809)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Sachsen, 24.11.2000 - 2 B 136/98

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. November 2000 (2 B 136/98), durch den sein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das - ihm die Zulassung zur Prüfung als vereidigter Buchprüfer versagende - Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 11. Dezember 1997 (1 K 1894/97) zurückgewiesen wurde.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht wies den Antrag mit Beschluss vom 24. November 2000 (2 B 136/98), der am 05. Dezember 2000 an den Beschwerdeführer versandt wurde, mit der Begründung zurück, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils begründe.

  • OVG Sachsen, 15.12.1997 - 1 S 259/97

    Rechtsmittelzulassung; Ernstliche Zweifel; Erstinstanzliche Entscheidung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01
    (2.1.1.) Ob ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorliegen, beurteilt sich nach der überwiegenden Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ausschließlich nach dem im verwaltungsgerichtlichen Urteil gefundenen Ergebnis (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 15. Dezember 1997 - 1 S 259/97, SächsVBl. 1998, S. 140; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 1997 - 8 S 667/97, DVBl. 1997, 1327; Beschluss vom 22. April 1997 - 14 S 913/97, NVwZ 1997, 1230; Beschluss vom 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97, NVwZ 1998, 414; OVG Berlin, Beschluss vom 5. März 1998 - 8 M 9.98, NVwZ 1998, 650; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97, NVwZ 1997, 1225 [1227]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98, NVwZ 1999, S. 202 [207]; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - NC 9 S 20/97, NVwZ 1998, 196).

    Hätte aber nach herrschender Meinung der Antrag auf Zulassung der Berufung nur dann Aussicht auf Erfolg haben können, wenn sämtliche Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllt gewesen wären, war das Oberverwaltungsgericht jedenfalls verfassungsrechtlich nicht gehalten, dem Antragsteller vor Erlass der angegriffenen Entscheidung mitzuteilen, dass es diese auch auf im erstinstanzlichen Urteil nicht berücksichtigte Gesichtspunkte stützen wolle (vgl. zur einfachrechtlichen Lage: SächsOVG, Beschluss vom 15. Dezember 1997 - 1 S 259/97, SächsVBl. 1998, S. 140; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 1997 - 8 S 667/97, DVBl. 1997, 1327; OVG Berlin, Beschluss vom 19. August 1997 - 8 SN 295/97, NVwZ 1998, 197 [198]).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01
    (2.1.1.) Ob ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorliegen, beurteilt sich nach der überwiegenden Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ausschließlich nach dem im verwaltungsgerichtlichen Urteil gefundenen Ergebnis (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 15. Dezember 1997 - 1 S 259/97, SächsVBl. 1998, S. 140; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 1997 - 8 S 667/97, DVBl. 1997, 1327; Beschluss vom 22. April 1997 - 14 S 913/97, NVwZ 1997, 1230; Beschluss vom 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97, NVwZ 1998, 414; OVG Berlin, Beschluss vom 5. März 1998 - 8 M 9.98, NVwZ 1998, 650; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97, NVwZ 1997, 1225 [1227]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98, NVwZ 1999, S. 202 [207]; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - NC 9 S 20/97, NVwZ 1998, 196).

    Hätte aber nach herrschender Meinung der Antrag auf Zulassung der Berufung nur dann Aussicht auf Erfolg haben können, wenn sämtliche Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllt gewesen wären, war das Oberverwaltungsgericht jedenfalls verfassungsrechtlich nicht gehalten, dem Antragsteller vor Erlass der angegriffenen Entscheidung mitzuteilen, dass es diese auch auf im erstinstanzlichen Urteil nicht berücksichtigte Gesichtspunkte stützen wolle (vgl. zur einfachrechtlichen Lage: SächsOVG, Beschluss vom 15. Dezember 1997 - 1 S 259/97, SächsVBl. 1998, S. 140; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 1997 - 8 S 667/97, DVBl. 1997, 1327; OVG Berlin, Beschluss vom 19. August 1997 - 8 SN 295/97, NVwZ 1998, 197 [198]).

  • VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 37-IV-01
    können (SächsVerfGH, Beschluss vom 29.08.1996 - Vf. 11-IV-95 - SächsVerfGH, Beschluss vom 12.07.2001 - Vf. 3-IV-01).

    § 28 SächsVerfGHG verlangt deshalb nicht mehr als die Darlegung einer Antragsbefugnis nach § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG, mithin den Vortrag eines Lebenssachverhalts, der die Verletzung eines nach Artikel 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf rügefähigen Grundrechts als nicht ausgeschlossen erscheinen lässt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 12.07.2001 - Vf. 3-IV-01).

    Für eine krasse Verkennung der Rechtslage - wie sie für Willkür erforderlich ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 11.03.1999 - Vf. 40-IV-97; SächsVerfGH, Beschluss vom 12.07.2001 - Vf. 3-IV-01) - ist aber nichts zu ersehen, zumal das gezielte Ausnutzen des Mahnverfahrens zur Verschleierung materiell-rechtlicher Problemstellungen irreführend und die vom Amtsgericht zu § 656 BGB vertretene Rechtsmeinung im Endergebnis zumindest nicht unvertretbar war (vgl. BGHZ 112, 122 ff.; zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids: LG Erfurt VuR 1996, 95; KG KGReport 1995, 70; LG Frankfurt/M NJW-RR 1995, 634; OLG Düsseldorf VuR 1994, 355; OLG Stuttgart NJW 1994, 330).

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 56-IV-03
    Das kommt regelmäßig nur in Fällen einen krassen Verkennung der Rechtslage in Betracht (SächsVerfGH, Beschl. v. 12. Juli 2001 - Vf. 3-IV-01; Beschl. v. 20. September 2001 - Vf. 37-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Willkürverbotes gemäß Art. 18 Abs. 1 SächsVerf durch eine gerichtliche Entscheidung obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung bzw. des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass diese bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12.7.2001, Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
    Neben der Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsakts und des als verletzt angesehenen Rechts sind die Tatsachen darzulegen, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    a) Danach obliegt es einem Beschwerdeführer, neben der Bezeichnung des angegriffenen Verhaltens und des als verletzt angesehenen Rechts diejenigen Tatsachen zu unterbreiten, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen von Amts wegen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 79-IV-06

    Möglichkeit der Verletzung allgemeiner Handlungsfreiheit durch Bestrafung wegen

    aa) Der Verfassungsgerichtshof ist nicht durch Art. 31 GG gehindert, die Auslegung und Anwendung materiellen Bundesrechts durch die Landesstaatsgewalt am Maßstab von Art. 15 SächsVerf zu messen, da diese grundrechtlichen Gewährleistungen mit jenen von Art. 2 Abs. 1 GG inhaltsgleich sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - Vf. 3-IV-98 und 4-IV-98 und Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 3-IV-01) .
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 24-IV-03
    1. Danach obliegt es einem Beschwerdeführer, neben der Bezeichnung des angegriffenen Verhaltens und des als verletzt angesehenen Rechts diejenigen Tatsachen zu unterbreiten, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen von Amts wegen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03
    Bei Rüge einer Verletzung des Willkürverbotes gemäß Art. 18 Abs. 1 SächsVerf durch ein gerichtliches Urteil obliegt es dementsprechend dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, daß diese bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (SächsVerfGH, Beschluß vom 12.7.2001, Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 6-IV-02
    Bei Rüge einer Verletzung des Willkürverbotes gemäß Art. 18 Abs. 1 SächsVerf durch ein gerichtliches Urteil obliegt es dementsprechend dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, daß diese bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (SächsVerfGH, Beschluß vom 12.7.2001, Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 105-IV-04
    a) Danach obliegt es einem Beschwerdeführer, neben der Bezeichnung des angegriffenen Verhaltens und des als verletzt angesehenen Rechts diejenigen Tatsachen zu unterbreiten, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen von Amts wegen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 77-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 92-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 61-IV-02
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 80-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00

    Wirtschaftsprüfung; Zulassung zum Examen als vereidigter Buchprüfer

  • VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 48-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2002 - 84-IV-01
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