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VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 34-IV-00 |
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- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 34-IV-00
Die Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 2 GG sind nach Maßgabe und Umfang inhaltsgleich (vgl. SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; BVerfGE 75, 302).Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht gegen § 283 ZPO, auf dessen entsprechender Anwendung das angegriffene Urteil offenbar beruht, auch wenn es sich nicht ausdrücklich auf die Vorschrift bezieht, unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 1 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 75, 302 [310 ff., 315]).
Eine Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf kommt erst in Betracht, wenn die Anwendung des einfachen Rechts offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 75, 302 [312]) oder wenn die Ausübung des richterlichen Ermessens gegen eine Berücksichtigung der verspäteten Erklärung mißbräuchlich sein kann.
Denn der vom Gesetz so nicht vorgesehene Schriftsatznachlaß nahm dem Beschwerdeführer keine Äußerungsmöglichkeit, sondern begünstigte ihn und läßt die Anwendung des § 283 ZPO auch nicht als offensichtlich fehlerhaft erscheinen (vgl. BVerfGE 75, 302 [310 ff., 315]).
- VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 11-IV-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 34-IV-00
Zwar sind die Fachgerichte nach Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gehalten, die Beteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die sie ihrer Entscheidung zu Grunde legen wollen, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nicht mit ihr rechnen mußte, und dazu Gehör zu gewähren (SächsVerfGH, Beschluß vom 29. August 1996, Vf. 11-IV-95). - BGH, 12.01.1983 - IVa ZR 135/81
Klage auf Zahlung von Maklerlohn und Streit um die Wirksamkeit der vom Gericht …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 34-IV-00
Das folgt nicht nur daraus, daß es bei der Bestimmung der Schriftsatzfrist eine Belehrung über die Folgen der Säumnis unterlassen hat, die bei Anwendung des § 283 ZPO nicht geboten war, wohl aber bei Anwendung der §§ 527, 520 Abs. 2 Satz 3/ § 277 Abs. 4/ Abs. 2 ZPO (vgl. BGHZ 86, 218; 88, 130).
- BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 112/82
Beratungspflicht des Baustoffherstellers
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 34-IV-00
Das folgt nicht nur daraus, daß es bei der Bestimmung der Schriftsatzfrist eine Belehrung über die Folgen der Säumnis unterlassen hat, die bei Anwendung des § 283 ZPO nicht geboten war, wohl aber bei Anwendung der §§ 527, 520 Abs. 2 Satz 3/ § 277 Abs. 4/ Abs. 2 ZPO (vgl. BGHZ 86, 218; 88, 130). - VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 34-IV-00
Die Gewährleistungen in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 2 GG sind nach Maßgabe und Umfang inhaltsgleich (vgl. SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; BVerfGE 75, 302). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 34-IV-00
Die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs muß aber den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 60, 1 [5] - st. Rspr.).