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   VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14 (HS), 50-IV-14 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14 (HS), 50-IV-14 (e.A.) (https://dejure.org/2014,20377)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12.08.2014 - 49-IV-14 (HS), 50-IV-14 (e.A.) (https://dejure.org/2014,20377)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12. August 2014 - 49-IV-14 (HS), 50-IV-14 (e.A.) (https://dejure.org/2014,20377)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14
    Die von den Beschwerdeführern angegriffenen Entscheidungen in Richterablehnungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht können nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden, weil es sich bei ihnen nicht um Zwischenentscheidungen handelt, die in weiteren Instanzen eindeutig nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, BVerfGK 13, 72 [75 f.]).

    Vielmehr rechtfertigen nach verbreiteter Auffassung jedenfalls diejenigen verwaltungsgerichtlichen Zurückweisungen von Ablehnungsgesuchen die Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil und unterliegen der Überprüfung im Berufungsverfahren, die die grundrechtlichen Gewährleistungen des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzen und die Beteiligten so ihrem gesetzlichen Richter entziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, BVerfGK 13, 72 [76] m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 29. November 2013 - 5 A 108/11 - juris Rn. 12).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14
    Dabei sind grundsätzlich auch diejenigen Rechtsbehelfe zu ergreifen, deren Zulässigkeit in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1985, BVerfGE 70, 180 [185]).
  • BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14
    Verfahren entfalten und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 2006, BVerfGK 9, 449 [451] m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11

    Zulassung der Berufung, Verfahrensfehler, Ablehnung eines Befangenheitsantrags,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14
    Vielmehr rechtfertigen nach verbreiteter Auffassung jedenfalls diejenigen verwaltungsgerichtlichen Zurückweisungen von Ablehnungsgesuchen die Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil und unterliegen der Überprüfung im Berufungsverfahren, die die grundrechtlichen Gewährleistungen des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzen und die Beteiligten so ihrem gesetzlichen Richter entziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, BVerfGK 13, 72 [76] m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 29. November 2013 - 5 A 108/11 - juris Rn. 12).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 56-IV-07

    Unvoreingenommenheit des Richters als maßgebend für die Frage über einen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14
    Hatte er die Möglichkeit, sein Rechtsbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 56-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 94-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14
    Auch fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen, gegen die der Rechtsweg gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG erschöpfend beschritten wurde, sind grundsätzlich nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 59-IV-17
    Aus diesem Grund sind fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 64-IV-15
    Aus diesem Grund sind fachgerichtliche Eil-, Nebenoder Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 94-IV-17
    Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 131-IV-16
    Aus diesem Grund sind fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 133-IV-17
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Hauptsacheverfahren wie hier die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung etwa durch das Einlegen von Rechtsmitteln abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 59-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 85-IV-17
    Im Übrigen sind bloße gerichtliche Zwischenentscheidungen nicht unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar, wenn das Hauptsacheverfahren wie hier die ausreichende Möglichkeit bietet, einer etwaigen Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 59-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 152-IV-16
    Aus diesem Grund sind fachgerichtliche Eil-, Neben- oder Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn das Hauptsacheverfahren die ausreichende Möglichkeit bietet, der behaupteten Grundrechtsverletzung abzuhelfen und dies für den Beschwerdeführer nicht unzumutbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; Beschluss vom 12. August 2014 - Vf. 49-IV-14 [HS]/Vf. 50-IV-14 [e.A.]; st. Rspr.).
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