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   VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02   

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https://dejure.org/2002,23860
VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02 (https://dejure.org/2002,23860)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2002 - 1-IV-02 (https://dejure.org/2002,23860)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2002 - 1-IV-02 (https://dejure.org/2002,23860)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Das angegriffene Urteil des Landgerichts Chemnitz verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    2. Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 13. Oktober 1998 den Grundsatz rechtlichen Gehörs verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - Vf. 89-IV-98; vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]).
  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 9-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Er hat jedoch zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht - hier der Zivilprozessordnung - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - Vf. 9-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Dass die Beschwerdeführerin insoweit unzutreffend Art. 38 Abs. 1 SächsVerf als verletzt rügt, ist unschädlich (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    2. Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob das in Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes ergangene Urteil vom 13. Oktober 1998 den Grundsatz rechtlichen Gehörs verletzt, da dessen Gewährleistung in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich ist (SächsVerfGH, NJW 1998, 3266; BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    In diesem Sinne gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 250 [252]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - Vf. 89-IV-98; vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 89-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Das Erheben der angebotenen Beweise darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - Vf. 89-IV-98; vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]; 65, 305 [307]).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 24-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Das angegriffene Urteil des Landgerichts Chemnitz verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 1999 - Vf. 24-IV-99; vgl. BVerfGE 42, 364 [367] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 80-IV-06

    Anforderung an die Darlegungspflicht i.R.e. Verfassungsbeschwerde zu etwaigen

    Eine Beweisaufnahme darf nicht aus Gründen unterbleiben, die im Prozessrecht keine Stütze finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 01-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2020 - 18-IV-20
    c) Soweit der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör rügt, weil die zu seiner Entlastung benannten Beweismittel von den Fachgerichten ignoriert worden seien, legt er weder deren Entscheidungserheblichkeit (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15 m. w. N.) noch dar, inwiefern deren Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze mehr gefunden haben soll (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016, a.a.O.; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016, Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
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