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VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 22-IV-95 |
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- VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 19-IV-96
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 22-IV-95
Der Beschwerdeführer muß hinreichend deutlich und plausibel die Möglichkeit einer Verletzung bestimmter Grundrechte durch die beanstandete Handlung oder Unterlassung vortragen (st. Rspr. des SächsVerfGH, zuletzt Beschluß vom 29.8.1996, Vf. 19-IV-96). - VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 22-IV-95
Da die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg hat, kann offenbleiben, ob und inwieweit der Verfassungsgerichtshof befugt ist, Akte der Landesstaatsgewalt auf ihre Vereinbarkeit mit Landesgrundrechten zu überprüfen, wenn sie auf der Anwendung von Bundesrecht beruhen (dazu SächsVerfGH, NJW 1996, 1736).
- VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 39-IV-96 Verfassung verletzt (st.Rspr. des SächsVerfGH, zuletzt Beschluß vom 12.12.1996, Vf. 22-IV-95).