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VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 28-IV-96 |
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- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
Augstein
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 28-IV-96
andernfalls der Beschwerdeführer den Beginn des Verfassungsbeschwerdeverfahrens beliebig hinausschieben könnte (vgl. BVerfGE 28, 1 (6)). - VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 28-IV-96
ist, Akte der Landesstaatsgewalt dann auf ihre Vereinbarkeit mit Landesgrundrechten zu überprüfen, wenn sie auf der Anwendung von Bundesrecht beruhen (SächsVerfGH, Vorlagebeschluß vom 21. September 1995 - Vf. 1-IV-95, NJW 1996, 1736).
- VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 39-IV-98 Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs gegen eine angegriffene Entscheidung setzt keine neue Einlegungsfrist in Lauf, weil es andernfalls dem Beschwerdeführer möglich wäre, den Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist beliebig hinauszuschieben (Beschlüsse des SächsVerfGH vom 20.8.1997 - Vf. 5-IV-97 - und vom 12.12.1996 - Vf 28-IV-96).
- VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 58-IV-00 Die Erhebung einer Gegenvorstellung konnte den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist ebenso wenig beeinflussen wie die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1996 - Vf. 28-IV-96 - und vom 23. Januar 1998 - Vf. 41-IV-97 -, JbSächsOVG 6, 15 [16]).