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   VerfGH Sachsen, 12.12.2003 - 72-IV-03/73-IV-03   

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https://dejure.org/2003,36078
VerfGH Sachsen, 12.12.2003 - 72-IV-03/73-IV-03 (https://dejure.org/2003,36078)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12.12.2003 - 72-IV-03/73-IV-03 (https://dejure.org/2003,36078)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 72-IV-03/73-IV-03 (https://dejure.org/2003,36078)
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Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen die Fortdauer der Unterbringung anordnenden Beschluss

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2003 - 72-IV-3/73
    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1985 (BVerfGE 70, 297 ff.) sah das Landgericht die weitere Unterbringung des Beschwerdeführers als verhältnismäßig an.

    Im Lichte der - vom Beschwerdeführer zitierten - Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297 [S. 315 letzter Absatz bis S. 316 Mitte]) stelle sich auch die Frage, ob die angegriffene Entscheidung des Landgerichts den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge.

    So sind auch Fälle denkbar, in denen die Verhältnismäßigkeit des weiteren Freiheitsentzugs trotz langandauernder Unterbringung offen zu Tage tritt und keiner weiteren Begründung bedarf (vgl. zum Ganzen: BVerfGE 70, 297 [307 ff.]).

  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2003 - 72-IV-3/73
    Gerichte sind durch Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht gehalten, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zu erwähnen und zu bescheiden (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 50-IV-02/Vf. 51-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 18-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2003 - 72-IV-3/73
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht - hier des Strafgesetzbuches - Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003, Vf. 18-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2003 - 72-IV-3/73
    Dabei ist der Verfassungsgerichtshof befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.06.2003 - 17-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2003 - 72-IV-3/73
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juni 2003, Vf. 17-IV-03; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 12.12.2003 - 72-IV-3/73
    c) Hinsichtlich der Behauptung, der Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, hat es der Beschwerdeführer versäumt, besondere Umstände vorzubringen, die klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01).
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