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   VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95   

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VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95 (https://dejure.org/1998,779)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.05.1998 - 1-IV-95 (https://dejure.org/1998,779)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 1-IV-95 (https://dejure.org/1998,779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren; Strenger Ausnahmecharakter der Präklusionsvorschriften der Zivilprozessordnung; Unterlassung einer verfassungsrechtlich erforderlichen Anhörung oder Einlassung; Zurückweisung eines ...

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3266
  • MDR 1998, 1365
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordung könnte einen Verstoß nicht nur gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, sondern mit gleicher Maßgabe und im selben Umfang ebenso gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellen (vgl. BVerfGE 75, 302 [314 f.]).

    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).

    Daher ist das rechtliche Gehör auch bei fehlerhafter Auslegung oder Anwendung von Präklusionsvorschriften nur dann verletzt, wenn dadurch eine verfassungsrechtlich erforderliche Anhörung oder Einlassung nicht stattgefunden hat (vgl. BVerfGE 75, 302 [314 f.]).

    c) Die bloße Verwechslung der Präklusionsvorschriften durch den Amtsrichter - statt § 296 Abs. 1 ZPO hätte Abs. 2 angewandt werden müssen - stellt noch keinen Verstoß gegen den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 75, 302 [315]).

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).

    Denn es ist nicht auszuschließen, daß sie anders, d.h. für die Beschwerdeführerin günstiger, ausgefallen wäre, wenn das Amtsgericht die von ihr benannten Zeugen vernommen hätte (vgl. BVerfGE 62, 249 [255 f.]).

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    b) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet ist, begründet die Pflicht des Gerichts, vor dem Erlaß der Entscheidung zu prüfen, ob die Verfahrensbeteiligten ausreichend Gelegenheit hatten, sich zu äußern und die ihnen zweckmäßig erscheinenden Prozeßhandlungen vorzunehmen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88]; 42, 243 [246]; 50, 280 [185 f.]).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    b) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wie es in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf und in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet ist, begründet die Pflicht des Gerichts, vor dem Erlaß der Entscheidung zu prüfen, ob die Verfahrensbeteiligten ausreichend Gelegenheit hatten, sich zu äußern und die ihnen zweckmäßig erscheinenden Prozeßhandlungen vorzunehmen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88]; 42, 243 [246]; 50, 280 [185 f.]).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 15. Oktober 1997 (2 BvN 1/95) der Divergenzvorlage stattgegeben und festgestellt, daß das Grundgesetz den Verfassungsgerichtshof nicht daran hindert, die Anwendung von Bundesrecht des gerichtlichen Verfahrens durch Gerichte des Freistaates Sachsen an den Grundrechten und grundrechtsgleichen Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung zu messen, soweit sie den gleichen Inhalt wie entsprechende Rechte des Grundgesetzes haben.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95
    Im Lichte des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf wie des Art. 103 Abs. 1 GG betrachtet, haben Präklusionsvorschriften strengen Ausnahmecharakter, weil sie sich nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken können und mit einschneidenden Folgen für die säumige Partei verbunden sind (vgl. BVerfGE 55, 72 [94]; 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]; 75, 302 [312]).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06

    Zur Reichweite der in § 139 ZPO normierten Hinweispflichten

    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozessordnung es rechtfertigen, Sachvortrag einer Partei ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95; vgl. BVerfG, NJW 2005, 1768 [1769]).

    Aus diesem Grund ist die Auslegung und Anwendung von Präklusionsvorschriften durch die Fachgerichte schon wegen der Intensität des Eingriffs einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95); sie muss über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (vgl. BVerfGE 75, 302 [312]).

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rügen an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf und Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 172 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH NJW 1998, 3266 f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 25.09.2003 - Vf. 65-IV-02 - SächsVerfGH, Beschluss vom 14.12.2000 - Vf. 30-IV-00 - für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24.02.2000 - Vf. 42-IV-99 -).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    (std. Rspr., vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2000 Vf. 5-IV-00; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95 - Jb SächsOVG 6 (1998), 28).
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