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   VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97   

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https://dejure.org/1998,2882
VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97 (https://dejure.org/1998,2882)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.05.1998 - 32-IV-97 (https://dejure.org/1998,2882)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 32-IV-97 (https://dejure.org/1998,2882)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.1983 - V ZR 252/80

    Einzahlung eines Betrages auf ein Sperrkonto als vom Gläubiger anerkannte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Die Auslegung der Formulierung "beurkundeter Kaufpreis" sei willkürlich ohne Berücksichtigung der Gesamtheit aller den Kaufpreis betreffenden Bestimmungen des Kaufvertrages, in Abweichung von einem vergleichbaren Fall des BGH (NJW 1984, 169) erfolgt.

    Der Senat hat die Gründe, die ihm Anlaß gaben, von der Entscheidung des BGH vom 10.6.1983 (NJW 1984, 169, DNotJ 1984, 322) abzuweichen, dargelegt.

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch das Oberlandesgericht auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997, NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).

    Da die Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Willkürrüge keinen Erfolg hat, kann offenbleiben, ob und inwieweit der Verfassungsgerichtshof befugt ist, Akte der Landesstaatsgewalt dann auf ihre Vereinbarkeit mit Landesgrundrechten zu überprüfen, wenn sie auf der Anwendung von materiellem Bundesrecht beruhen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997, NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, JbSächsOVG 3, 97 [99 ff]).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es aber den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 70, 288, 294).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 70, 288, 292).

  • OLG Koblenz, 15.05.1997 - 5 U 1565/96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Es ist anerkennt, daß beim Kauf vom Bauträger die Kaufpreiszahlungen nicht auf die Grundschuld erfolgen (vgl. BGH DNotZ 1977, 536, 358 f.; OLG Koblenz WM 1997, 1869, 1870; Reithmann, Bauträgervertrag, B Rz. 171), auch wenn die Zahlungen auf ein Konto bei der Grundschuldgläubigerin geleistet werden.
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch das Oberlandesgericht auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997, NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
  • OLG Dresden, 27.06.1997 - 7 U 860/97

    Auslegung der Freigabeverpflichtung der Globalgrundschuldgläubigerin

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 28. Juli 1997 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das ihm am 2. Juli 1997 zugestellte Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. Juni 1997 (7 U 860/97), mit dem seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Februar 1997 (13 O 051/96) zurückgewiesen wurde.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Die fehlende Begründung läßt daher nicht den Schluß zu, daß das Gericht diese Gesichtspunkte überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f.).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Jedenfalls käme ein Verstoß gegen diese Garantie nur in Betracht, wenn ein Gericht die Pflicht zur Revisionszulassung willkürlich außer acht ließe (BVerfGE 67, 90 [95]).
  • VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 93-IV-98
    2. Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Gleichheitssatzes gem. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf. rügt, kann offenbleiben, ob und inwieweit der Verfassungsgerichtshof befugt ist, Akte der Landesstaatsgewalt dann auf ihre Vereinbarkeit mit Landesgrundrechten zu überprüfen, wenn sie auf der Anwendung von materiellem Bundesrecht beruhen (offengelassen in BVerfGE 96, 345 [362]; SächsVerfGH, JbSächsOVG 3 (1995), 97 [99 f.] und Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97).

    Willkürlich ist ein Richterspruch nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich der Schluß aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf.. 32-IV-97).

    Ob die im angegriffenen Urteil vorgenommene Auslegung zwingend ist, und ob die vom Beschwerdeführer beanstandeten Argumente aus einfach-rechtlicher Sicht vollständig überzeugen, hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof nicht nachzuprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf.. 32-IV-97).

  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00

    Versagung der Zulassung zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer; Anforderungen an die

    Zumindest käme ein Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters nur in Betracht, wenn - was nicht ansatzweise aufgezeigt ist - auf Willkür beruhte, dass das Oberverwaltungsgericht die Berufung nicht zugelassen und hierdurch mittelbar dem Beschwerdeführer den Zugang zum Bundesverwaltungsgericht versperrt hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97; BVerfGE 67, 90 [95]).
  • VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 22-IV-98
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. verwehrt es aber den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts in der Begründung einer Entscheidung außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1998 - Vf. 24-IV-98 -, vom 6. November 1998 - Vf. 48-IV-98 - und vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97; vgl. BVerfGE 70, 288 [294]).

    Es bedarf deshalb der Darlegung weiterer Umstände, aus denen sich ergibt, dass das Fachgericht Ausführungen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1998 - Vf. 10-IV-95 - vgl. Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97 - vgl. BVerfGE 70, 288 [293]).

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