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   VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97   

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VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97 (https://dejure.org/1998,19696)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.05.1998 - 38-IV-97 (https://dejure.org/1998,19696)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - 38-IV-97 (https://dejure.org/1998,19696)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Nach der vom Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren zitierten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1995 (BGHSt 41, 376 ff. = NJW 1996, 1420 f.), die auf den vom Beschwerdeführer mehrfach genannten Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Januar 1995 (VRS 90, 129 ff.) ergangen ist, gilt für die Fahreridentifizierung anhand eines bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit gefertigten, bei den Akten befindlichen.

    Daß eine Identifizierung durch einen bloßen Vergleich mit dem in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen nach den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens regelmäßig nicht möglich ist, wenn ein Foto das Gesicht des Fahrers "nur zu einem geringen Teil" zeigt - so BGHSt 41, 376 (381 f.) -, schließt eine Ermittlung des Fahrers anhand der im Visierausschnitt eines Integralhelms sichtbaren Gesichtsteile nicht etwa generell aus.

    Ob ein Lichtbild aus der Verkehrsüberwachung dazu geeignet ist, dem Tatgericht die Überzeugung zu vermitteln, daß der Betroffene und die abgebildete Person identisch sind, hängt nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von der "sonstigen Beweissituation" (BGHSt 41, 376 [385]).

    Bestreitet der Betroffene - wie hier ohne nähere Angaben, der Fahrer gewesen zu sein, so kann "eine Gesamtwürdigung aller Umstände"- zu der auch die Haltereigenschaft des Betroffenen zählt - zur Überführung des Betroffenen ausreichen, wenn eine Identifizierung anhand des Lichtbildes für sich allein diesen Schluß nicht rechtfertigen kann (vgl. BGHSt 41, 376 [385]).

    Diese Rechtsfrage ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch den Beschluß vom 19. Dezember 1995 (BGHSt 41, 376 ff.) geklärt.

  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Im übrigen habe das Oberlandesgericht Köln am 13. Januar 1995 einen Vorlagebeschluß (VRS 90, 129 ff.) zu der Frage der erforderlichen tatrichterlichen Feststellungen bei der Fahreridentifizierung durch ein Lichtbild erlassen.

    Nach der vom Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren zitierten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1995 (BGHSt 41, 376 ff. = NJW 1996, 1420 f.), die auf den vom Beschwerdeführer mehrfach genannten Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Januar 1995 (VRS 90, 129 ff.) ergangen ist, gilt für die Fahreridentifizierung anhand eines bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit gefertigten, bei den Akten befindlichen.

    Die vom Beschwerdeführer genannten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juli 1995 (DAR 1995, 415 f.) und 9. Mai 1996 (VRS 91, 369 ff.) sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Januar 1995 (VRS 90, 129 ff.) betreffen die Frage, welche Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zu stellen sind, wenn der Tatrichter im Bußgeldverfahren anhand eines bei einer Verkehrsüberwachung gefertigten Lichtbildes die Überzeugung gewonnen hat,.

  • OLG Hamm, 09.05.1996 - 2 Ss OWi 401/96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Darüber hinaus sei auf den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Mai 1996 (DAR 1996, 417) zu verweisen, nach dem eine Bezugnahme auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild zur Täteridentifizierung nur dann ausreiche, wenn ein geeignetes Foto vorliege.

    Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. Juli 1997 als auch des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Mai 1996 (VRS 91, 369 ff. = DAR 1996, 417) geltend macht, der angegriffene Beschluß verstoße gegen Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, weil das Oberlandesgericht Dresden seine Vorlagepflicht nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 121 Abs. 2 GVG in rechtlich unvertretbarer Weise außer acht gelassen habe, läßt der Sachvortrag hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 3, 93 [96]) des Rechts auf den gesetzlichen Richter erkennen.

    Die vom Beschwerdeführer genannten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juli 1995 (DAR 1995, 415 f.) und 9. Mai 1996 (VRS 91, 369 ff.) sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Januar 1995 (VRS 90, 129 ff.) betreffen die Frage, welche Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zu stellen sind, wenn der Tatrichter im Bußgeldverfahren anhand eines bei einer Verkehrsüberwachung gefertigten Lichtbildes die Überzeugung gewonnen hat,.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. kann zwar verletzt sein, wenn ein an die tatrichterlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Gericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung aus willkürlichen Erwägungen unterläßt (vgl. BVerfGE 31, 145 [165]; 54, 100 [115]).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Das gilt nicht nur für vorangegangene Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, die durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gleichsam "überholt" sind, sondern auch für nachträglich - etwa in Unkenntnis - ergangene Entscheidungen eines anderen Oberlandesgerichts (vgl. BGHSt 13, 148 [151 f.]; 17, 360 [362]; 22, 213 [215]; std. Rspr.; Kissel, GVG, 2. Aufl. 1994, § 121 Rn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, § 121 GVG Rn. 7; Salger, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 3. Aufl. 1993, § 121 GVG Rn. 26; Schäfer/Harms, in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl. 1984 ff., § 121 GVG Rn. 46 f.; a.A. für die nachträgliche Entscheidung eines anderen OLG nur Dallinger, MDR 1959, 529 [530]).
  • BGH, 12.07.1962 - 1 StR 282/62
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Das gilt nicht nur für vorangegangene Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, die durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gleichsam "überholt" sind, sondern auch für nachträglich - etwa in Unkenntnis - ergangene Entscheidungen eines anderen Oberlandesgerichts (vgl. BGHSt 13, 148 [151 f.]; 17, 360 [362]; 22, 213 [215]; std. Rspr.; Kissel, GVG, 2. Aufl. 1994, § 121 Rn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, § 121 GVG Rn. 7; Salger, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 3. Aufl. 1993, § 121 GVG Rn. 26; Schäfer/Harms, in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl. 1984 ff., § 121 GVG Rn. 46 f.; a.A. für die nachträgliche Entscheidung eines anderen OLG nur Dallinger, MDR 1959, 529 [530]).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. kann zwar verletzt sein, wenn ein an die tatrichterlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Gericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung aus willkürlichen Erwägungen unterläßt (vgl. BVerfGE 31, 145 [165]; 54, 100 [115]).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch das Oberlandesgericht Dresden auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch das Oberlandesgericht Dresden auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - NJW 1998, 1296; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    "Ob das Lichtbild die Feststellung zuläßt, daß der Betroffene der abgebildete Fahrzeugführer ist, hat allein der Tatrichter zu entscheiden (BGHSt 29, 18).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • OLG Hamm, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 830/95
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

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