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   VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16   

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VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16 (https://dejure.org/2016,22114)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 10-IV-16 (https://dejure.org/2016,22114)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 10-IV-16 (https://dejure.org/2016,22114)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Sinne von Art. 15 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 SächsVerf schützt die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingung, insbesondere das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung und die persönliche Ehre (Rozek in: BaumannHasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 15 Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, BVerfGE 114, 339 [346]).

    Verfehlen sie diese liegt darin nicht nur eine Verletzung des objektiven Verfassungsrechts, sondern auch ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, BVerfGE 114, 339 [346 f.]).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Es schützt den Einzelnen auch gegenüber der fälschlichen Zuschreibung von Mitgliedschaften in Vereinigungen oder Gruppen, sofern diese Zuschreibung Bedeutung für die Persönlichkeit und deren Bild in der Öffentlichkeit hat (BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - juris Rn. 42).

    Da die Meinungs- und Pressefreiheit ebenfalls nicht vorbehaltlos garantiert ist, muss eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungs- und Pressefreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits, die im Rahmen des einfachen Rechts vorzunehmen ist und die besonderen Umstände des Falles zu berücksichtigen hat, vorgenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 10. November 1998, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Soweit aber der Teilnehmer einer Demonstration in freier Entscheidung an Versammlungen teilnimmt, bei denen - wie hier vorliegend bei den Veranstaltungen des X e.V. - mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss, wird er durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht davor geschützt, in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 BvR 1842/08, 1 BvR 2538/08, 1 BvR 6/09 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 27-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Er setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht seinem Träger keinen Anspruch verleiht, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht und von anderen gesehen werden möchte (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 114-IV-14; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    bb) Die Beschwerdebegründung lässt ebenfalls nicht erkennen, dass die Ansicht des Land- und Oberlandesgerichts, die Verfügungsbeklagte müsse die erste Gegendarstellung des Beschwerdeführers nur dann veröffentlichen, wenn sie sich die streitige Äußerung als eigene Äußerung zurechnen lassen müsse, weil es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung fehle, verfassungsrechtlich fragwürdig sei (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2003, NJW 2004, 590, 591).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    a) Art. 23 Abs. 1 SächsVerf schützt als Kommunikationsgrundrecht eine Vielzahl versammlungsspezifischer Verhaltensweisen (Rozek in: Baumann-Hasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 23, Rn. 10) unter Einschluss von Vorbereitungsmaßnahmen, wie z. B. Aufruf und Einladung zu einer Versammlung, sowie die An- und Abreise von einer Versammlung, (SächsVerfGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - Vf. 43-II-00 - juris Rn. 288).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Eine faktische Behinderung kann auch dann vorliegen, wenn die Maßnahme aufgrund ihres Einschüchterungseffekts geeignet ist, Personen von der Teilnahme an Versammlungen abzuschrecken (SächsVerfGH, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009, BVerfGE 122, 342 [369 ff.]).
  • OLG Dresden, 19.01.2016 - 4 U 1762/15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Mit seiner am 19. Februar 2016 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Januar 2016 (4 U 1762/15) und des Landgerichts Leipzig vom 26. Oktober 2015 (08 O 2717/15).
  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Dieses konkretisiert den in der Menschenwürde wurzelnden Gedanken der autonomen Selbstbestimmung, gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. April 2016 - Vf. 10-IV-16 - juris Rn. 31; vgl. BVerfG, Urteil vom 19. April 2016, BVerfGE 141, 186 [201 f. Rn. 32 m.w.N.]).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen gewährleistet, die sich durch andere Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen (s.o. C VI 4 a aa; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. April 2016 - Vf. 10-IV-16 - juris Rn. 31; vgl. BVerfG, Urteil vom 19. April 2016, BVerfGE 141, 186 [201 f. Rn. 32 m.w.N.]), schützt vor umfassenden Einschränkungen der personalen Entfaltung und sichert die Grundbedingungen dafür, dass der Einzelne seine Identität und Individualität selbstbestimmt finden, entwickeln und wahren kann.

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19
    Wird - wie hier - ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer

    Grundbedingungen, insbesondere das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person, die soziale Anerkennung und die persönliche Ehre (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Rozek in: Baumann-Hasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 15 Rn. 15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, BVerfGE 114, 339 [346]).

    Der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts bewirkt, dass der Staat gehalten ist, den Einzelnen vor Gefährdungen dieses Rechts durch Dritte zu schützen, was bei der Anwendung der diesem Schutz dienenden zivilrechtlichen Normen zu beachten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, BVerfGE 114, 339 [346 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 98-IV-19

    Zu Fixierungsmaßnahmen (hier nach dem SächsPsychKG)

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt - etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 112-IV-20; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 101-IV-18

    Unangreifbarkeit von Anhörungsrügen zurückweisenden gerichtlichen Entscheidungen

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st.Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 61-IV-17
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 27-IV-15; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).

    Der Beschwerdeführer vermag nicht aufzuzeigen, dass die Bewertung der betroffenen Textzeile als Meinungsäußerung sein allgemeines Persönlichkeitsrecht (vgl. zu dessen Schutzbereich SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16 m.w.N.) oder die übrigen gerügten Grundrechtspositionen verkannt oder deren Auswirkung auf die nach § 91a Abs. 1 ZPO zu treffende Kostenentscheidung in grundsätzlicher Weise missachtet haben könnte.

  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 43-IV-20
    Wird - wie hier - ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - Vf. 99-IV-04; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20

    Geltendmachung der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 56-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20

    Vollstreckungsschutzantrag aufgrund Ratenzahlungsmöglichkeit

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 132-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 66-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 112-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 108-IV-18

    Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bei einer Verlegung

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 21-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 41-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 32-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 62-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 123-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 4-IV-22
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