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   VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16   

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https://dejure.org/2016,20927
VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16 (https://dejure.org/2016,20927)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2016 - 73-IV-16 (https://dejure.org/2016,20927)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 73-IV-16 (https://dejure.org/2016,20927)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16
    Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (so zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zuletzt BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - juris unter Verweis auf BVerfGE 17, 294 [300]; BVerfGE 18, 344 [349]; BVerfGE 95, 322 [332 f.]).

    Demnach steht Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf einer Änderung der Zuständigkeit auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt, zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (so zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zuletzt BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009, a.a.O., unter Verweis auf BVerfGE 24, 33 [54 f.]; Beschluss vom 27. September 2002, NJW 2003, S. 345).

    Einer gesonderten Begründung bedurfte der Beschluss über die Änderung des Geschäftsverteilungsplans aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht, da sich die Änderung nicht nur auf anhängige, sondern auch auf zukünftig eingehende Verfahren bezog (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009, a.a.O., unter Verweis auf Beschluss vom 16. Februar 2005, NJW 2005, S. 2689 ff.).

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16
    Einer gesonderten Begründung bedurfte der Beschluss über die Änderung des Geschäftsverteilungsplans aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht, da sich die Änderung nicht nur auf anhängige, sondern auch auf zukünftig eingehende Verfahren bezog (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009, a.a.O., unter Verweis auf Beschluss vom 16. Februar 2005, NJW 2005, S. 2689 ff.).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16
    Demnach steht Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf einer Änderung der Zuständigkeit auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt, zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (so zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zuletzt BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009, a.a.O., unter Verweis auf BVerfGE 24, 33 [54 f.]; Beschluss vom 27. September 2002, NJW 2003, S. 345).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16
    Demnach steht Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf einer Änderung der Zuständigkeit auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt, zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (so zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zuletzt BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009, a.a.O., unter Verweis auf BVerfGE 24, 33 [54 f.]; Beschluss vom 27. September 2002, NJW 2003, S. 345).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16
    Die Beschwerdebegründung genügt nicht den Begründungsanforderungen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG, wonach eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16
    Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (so zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zuletzt BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - juris unter Verweis auf BVerfGE 17, 294 [300]; BVerfGE 18, 344 [349]; BVerfGE 95, 322 [332 f.]).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16
    Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (so zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zuletzt BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - juris unter Verweis auf BVerfGE 17, 294 [300]; BVerfGE 18, 344 [349]; BVerfGE 95, 322 [332 f.]).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 73-IV-16
    Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (so zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zuletzt BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - juris unter Verweis auf BVerfGE 17, 294 [300]; BVerfGE 18, 344 [349]; BVerfGE 95, 322 [332 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 73-IV-16 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - juris zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
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