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   VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02   

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VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02 (https://dejure.org/2004,9103)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15.07.2004 - 56-IV-02 (https://dejure.org/2004,9103)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 56-IV-02 (https://dejure.org/2004,9103)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Bei dieser Sachlage spricht vieles dafür, dass die Beschwerdeführerin gehalten gewesen wäre, einen etwaigen späteren Zugang unaufgefordert darzulegen und glaubhaft zu machen, also von sich aus die Einhaltung der Monatsfrist nachzuweisen (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse v. 28. November 1996 - Vf. 31-IV-96; v. 13. Juli 2000 - Vf. 83-IV-99; v. 18. Januar 2001 - Vf. 68-IV-00; v. 18. März 2004 - Vf. 46-IV-03 / 47IV-03; vgl. auch BVerfG [3.

    anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. März 2004 - Vf. 46-IV-03 / 47-IV-03 [e.A.] m.w.N., st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 09.07.1998 - 24-IV-96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    1998 - Vf. 24-IV-96; vgl. jüngst auch BGH, Beschl. v. 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, www.bundesgerichtshof.de, z.V.b.), so war der Beschwerdeführerin die am 20. August 2002 zur Post gegebene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts spätestens am 22. August 2002, einem Donnerstag, von Amts wegen formlos zu Händen ihres Prozessbevollmächtigten mitgeteilt.
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Kammer des Zweiten Senats] NJW 2004, 1585 [1586]; SächsVerfGH, Beschlüsse v. 20. August 1997 - Vf. 6-IV-97 und v. 9. Juli.
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    1998 - Vf. 24-IV-96; vgl. jüngst auch BGH, Beschl. v. 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, www.bundesgerichtshof.de, z.V.b.), so war der Beschwerdeführerin die am 20. August 2002 zur Post gegebene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts spätestens am 22. August 2002, einem Donnerstag, von Amts wegen formlos zu Händen ihres Prozessbevollmächtigten mitgeteilt.
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2001 - 68-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Bei dieser Sachlage spricht vieles dafür, dass die Beschwerdeführerin gehalten gewesen wäre, einen etwaigen späteren Zugang unaufgefordert darzulegen und glaubhaft zu machen, also von sich aus die Einhaltung der Monatsfrist nachzuweisen (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse v. 28. November 1996 - Vf. 31-IV-96; v. 13. Juli 2000 - Vf. 83-IV-99; v. 18. Januar 2001 - Vf. 68-IV-00; v. 18. März 2004 - Vf. 46-IV-03 / 47IV-03; vgl. auch BVerfG [3.
  • BVerfG, 26.07.1999 - 2 BvR 1177/99

    Mangels unzureichender Angaben zur Wahrung der Frist des BVerfGG § 93 Abs 1 S 1

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 26. Juli 1999 - 2 BvR 1177/99, Juris).
  • VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 83-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Bei dieser Sachlage spricht vieles dafür, dass die Beschwerdeführerin gehalten gewesen wäre, einen etwaigen späteren Zugang unaufgefordert darzulegen und glaubhaft zu machen, also von sich aus die Einhaltung der Monatsfrist nachzuweisen (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse v. 28. November 1996 - Vf. 31-IV-96; v. 13. Juli 2000 - Vf. 83-IV-99; v. 18. Januar 2001 - Vf. 68-IV-00; v. 18. März 2004 - Vf. 46-IV-03 / 47IV-03; vgl. auch BVerfG [3.
  • VerfGH Sachsen, 28.11.1996 - 31-IV-96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Bei dieser Sachlage spricht vieles dafür, dass die Beschwerdeführerin gehalten gewesen wäre, einen etwaigen späteren Zugang unaufgefordert darzulegen und glaubhaft zu machen, also von sich aus die Einhaltung der Monatsfrist nachzuweisen (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse v. 28. November 1996 - Vf. 31-IV-96; v. 13. Juli 2000 - Vf. 83-IV-99; v. 18. Januar 2001 - Vf. 68-IV-00; v. 18. März 2004 - Vf. 46-IV-03 / 47IV-03; vgl. auch BVerfG [3.
  • VerfGH Sachsen, 20.08.1997 - 6-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Kammer des Zweiten Senats] NJW 2004, 1585 [1586]; SächsVerfGH, Beschlüsse v. 20. August 1997 - Vf. 6-IV-97 und v. 9. Juli.
  • BVerwG, 16.03.2000 - 3 B 23.00

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit abgewiesen wurde, und gegen den den Antrag der Gesellschaft auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. August 2002 (3 B 23/00).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004, Vf. 56-IV-02; ständige Rechtsprechung).

    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs mit der Behauptung erhoben, Parteivorbringen sei unberücksichtigt geblieben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozessbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02 m.w.N., ständige Rechtsprechung).

  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 66-IV-04
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).

    Bei einer unterlassenen Beweiserhebung im Rahmen eines Strafprozesses ist dies nur dann der Fall, wenn das Gericht die für den Beweis erheblichen Einlassungen des Angeklagten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02 m.w.N. zu Art. 78 Abs. 2 SächsVerf), oder wenn die unterlassene Erhebung des Sachverständigenbeweises offenkundig unrichtig war.

  • VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 99-IV-04
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen und formellen Rechts, hat er auszuführen, dass und wodurch die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz überhaupt nicht gesehen, der Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet worden sein sollen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).

    Der Verfassungsgerichtshof hat nur zu überprüfen, ob die Arbeitsgerichte einen etwaigen Grundrechtsbezug verkannt oder diesen in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet habe (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004, Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).

  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).

    ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02 m.w.N., ständige Rechtsprechung).

  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).

    Wird diese mit der Behauptung erhoben, Parteivorbringen sei unberücksichtigt geblieben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozessbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02 m.w.N., ständige Rechtsprechung ).

  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 52-IV-04
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).

    Einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör stellt dies jedoch nur dann dar, wenn der Beschwerdeführer, besondere Umstände darlegt, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozessbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02 m.w.N., ständige Rechtsprechung).

  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 75-IV-10
    Will er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Verfahrensrechts rügen, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02; SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV04/Vf. 118-IV-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 64-IV-05
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, so ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 91-IV-04
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 73-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 26-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2006 - 75-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 59-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 26-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 14-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 7-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 6-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 97-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 123-IV-04
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 28-IV-05
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