Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05, 21-IV-05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30338
VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05, 21-IV-05 (https://dejure.org/2005,30338)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2005 - 20-IV-05, 21-IV-05 (https://dejure.org/2005,30338)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 20-IV-05, 21-IV-05 (https://dejure.org/2005,30338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,30338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, ohne dabei verpflichtet zu sein, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2002 - Vf. 62-IV-01, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 20.08.1997 - 17-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Davon ist regelmäßig davon auszugehen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. August 1997 - Vf. 17-IV-97).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    aa) Soweit der Beschwerdeführer meint, das Oberlandesgericht habe das Verfahren aussetzen und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Abgabensatzung der Ländernotarkasse vorlegen müssen, ist ein Verstoß gegen Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 SächsVerf in Verbindung mit Art. 100 Abs. 1 GG nicht zu sehen, weil danach nur förmliche Gesetze vorgelegt werden können (vgl. dazu grundlegend: BVerfGE 1, 184 [195ff.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 55-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Der Beschwerdeführer behauptet insoweit lediglich einfach-rechtliche Verstöße ohne aufzuzeigen, inwieweit eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder in krasser Weise missgedeutet wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 55-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 117-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Dieser Grundsatz verlangt, dass der Beschwerdeführer über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 117-IV-04 [HS]/Vf. 118-IV-04 [eA]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Aus dem Sachvortrag muss sich die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil nachvollziehbar ergeben (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 17-IV-01 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Es obliegt dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 95-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, so ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    a) Soweit er die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs geltend macht, verlangt der Grundsatz der Subsidiarität, dass er zunächst die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts eröffnete Möglichkeit eines Antrags nach § 111 Abs. 4 BNotO, § 40 Abs. 4 BRAO in Verbindung mit § 29a FGG mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör hätte nutzen müssen (zur ständigen Rechtsprechung zu 33a StPO: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126-IV-04).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Das Bundesverfassungsgericht habe §§ 113, 113a BNotO sowie die Vorgängerregelung des § 113a BNotO, § 39 VONot, für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt (Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94).
  • BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 13/05

    Wirksamkeit der Errichtung einer Ländernotarkasse als landesunmittelbare

    Diese Regelung der Landesverfassung betrifft nur solche Behörden des Freistaates Sachsen, deren Errichtung auf einem Organisationsakt des Landes selbst beruht (dies entspricht ersichtlich auch der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, vgl. Beschluß vom 16. Juni 2005 - Vf. 20-IV-05 [HS] und Vf. 21-IV-05 [eA] - Umdruck S. 6; a.A. möglicherweise - in einem obiter dictum - der Bayerische Verfassungsgerichtshof, vgl. Beschluß vom 13. April 2005 - Vf. 9-VII-03 - Umdruck S. 28).
  • OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06

    Senat; Urteil; Notar; Notarversorgung; Ländernotarkasse; Normenkontrolle;

    Aus Art. 83 Abs. 1 SächsVerf, der die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungsorganisation des Freistaats Sachsen regelt, lässt sich eine Verfassungswidrigkeit von § 113 BNotO schon deshalb nicht ableiten (so bereits BGH, Beschl. v. 11.7.2005, a. a. O., Rn. 7 und SächsVerfGH, Beschl. v. 16.6.2005 - Vf. 20-IV-05 (HS), Vf. 21-IV-05 (eA) -, S. 5 des Abdrucks; Beschl. v. 29.9.2005 - Vf. 64-IV-05 (HS), Vf. 65-IV-05 (eA) -, S. 6 des Abdrucks, jeweils aufrufbar über www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de -Entscheidungen).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 64-IV-05
    Art. 83 Abs. 1 SächsVerf greift nur dann, wenn eine Behörde nicht bereits wirksam durch vorrangiges Bundesrecht errichtet ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 20-IV-05/21-IV-05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht