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   VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11   

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https://dejure.org/2011,26472
VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11 (https://dejure.org/2011,26472)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.02.2011 - 2-IV-11 (https://dejure.org/2011,26472)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 2-IV-11 (https://dejure.org/2011,26472)
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  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Bei dem Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich grundsätzlich um eine mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 - juris Rn. 5).

    Allein der drohende Nachteil einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers begründet für sich genommen einen solchen Nachteil regelmäßig nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 12).

  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 118-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    118-IV-10 Vf. 2-IV-11.

    Mit ihren am 17. Dezember 2010 (Vf. 118-IV-10) bzw. 6. Januar 2011 (Vf. 2-IV-11) bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerden wenden sich die Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 22. Juli 2010 (227 Cs 201 Js 47871/09), mit dem ihre Anträge, in einem gegen sie geführten Strafverfahren ihre jeweiligen Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger zu bestellen, abgelehnt wurden, sowie gegen die Beschlüsse des Landgerichts Leipzig vom 10. Dezember 2010 (5 Qs 77/10 und 5 Qs 78/10), mit denen ihre gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung erhobenen Beschwerden verworfen wurden.

  • OLG Stuttgart, 03.08.2004 - 1 Ss 132/04

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung eines sprachunkundigen abgeschobenen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Soweit die Beschwerdeführer in der Hauptverhandlung trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ohne juristischen Beistand sind, können sie dies in der Revision mit einer auf § 338 Nr. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge geltend machen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2004, NStZ-RR 2004, 338; Beschluss vom 8. November 2001, StV 2002, 298 [299]; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 338 Rn. 41; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 140 Rn. 27).
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Bei dem Beschluss über die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung handelt es sich grundsätzlich um eine mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar anfechtbare Zwischenentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 - juris Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/01

    Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Rechtslage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Soweit die Beschwerdeführer in der Hauptverhandlung trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ohne juristischen Beistand sind, können sie dies in der Revision mit einer auf § 338 Nr. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge geltend machen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. August 2004, NStZ-RR 2004, 338; Beschluss vom 8. November 2001, StV 2002, 298 [299]; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 338 Rn. 41; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 140 Rn. 27).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 82-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Hatte er die Möglichkeit, sein Begehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 82-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03

    Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren; Gebot fairer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Die Beschwerdeführer befinden sich weder in Untersuchungshaft noch musste etwa die Hauptverhandlung bereits einmal nach durchgeführter Beweisaufnahme ausgesetzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, StV 2001, 601 [602]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03[e.A.]).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
    Die Beschwerdeführer befinden sich weder in Untersuchungshaft noch musste etwa die Hauptverhandlung bereits einmal nach durchgeführter Beweisaufnahme ausgesetzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, StV 2001, 601 [602]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03[e.A.]).
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