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   VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15 (HS), 30-IV-15 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15 (HS), 30-IV-15 (e.A.) (https://dejure.org/2015,4864)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.03.2015 - 29-IV-15 (HS), 30-IV-15 (e.A.) (https://dejure.org/2015,4864)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. März 2015 - 29-IV-15 (HS), 30-IV-15 (e.A.) (https://dejure.org/2015,4864)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Der Verfassungsgerichtshof hob diesen Beschluss mit Beschluss vom 22. Januar 2015 (Vf. 112-IV-14 [HS]/Vf. 113-IV-14 [e.A.]) auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.

    (1) Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens hätte zwar nicht vor Ablauf der Einlassungsfrist Ende November 2014 getroffen werden können, unter Berücksichtigung der ursprünglich prognostizierten und vom Oberlandesgericht nicht beanstandeten Bearbeitungsdauer von etwa drei bis vier Monaten wäre sie aber bis etwa Mitte Januar 2015 zu erwarten gewesen; diese Bewertung war für sich genommen verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 112-IV-14 [HS]/Vf. 113-IV-14 [e.A.]).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Jedoch vermag allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07).

    Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39IV-12 [e.A.]).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts kann insofern niemals Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973, BVerfGE 36, 264 [273 ff.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 134-IV09 [HS]/Vf. 135-IV-09 [e.A.]).

    Dem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973, a.a.O.).

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2014 - 92-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Der Verfassungsgerichtshof hob diesen Beschluss mit Beschluss vom 5. November 2014 (Vf. 92-IV-14 [HS]/Vf. 93-IV-14 [e.A.]) auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 5. November 2014 (Vf. 92-IV-14 [HS]/Vf. 93-IV-14 [e.A.]) Bezug genommen.

  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsinteresse kommt es in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 134-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts kann insofern niemals Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973, BVerfGE 36, 264 [273 ff.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 134-IV09 [HS]/Vf. 135-IV-09 [e.A.]).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Es ist anerkannt, dass auch erst noch bevorstehende, schon jetzt hinreichend deutlich absehbare Verfahrensverzögerungen nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (vgl. BVerfG; Beschluss vom 19. September 2007, BVerfGK 12, 166 [168]; Beschluss vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07; Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06; Beschluss vom 5. Dezember 2005, BVerfGK 7, 21 [41]; Beschluss vom 29. November 2005, BVerfGK 6, 384 [395 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS]/Vf. 38-IV-13 [e.A.]).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Kommt es zu von dem Beschuldigten nicht zu vertretenden, sachlich nicht zu rechtfertigenden und vermeidbaren erheblichen Verfahrensverzögerungen, steht dies regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 95-IV-11 [HS]/Vf. 96-IV-11 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
  • BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Freiheitsentziehung; Rehabilitierungsinteresse;

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

  • VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2012 - 38-IV-12

    Freiheitsgrundrecht; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anhaltspunkte für

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots

  • BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Beschleunigungsgebot in Haftsachen;

  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
    Auch in diesem Stadium muss das Verfahren mit der gebotenen Zügigkeit gefördert werden, um im Falle der Entscheidungsreife über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu beschließen und anschließend im Regelfall innerhalb von weiteren drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. März 2015 - Vf. 29-IV-15 [HS]/ Vf. 30-IV-15 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 BvR 1164/12).
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