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VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 3-IV-97 |
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- VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 27-IV-97
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 3-IV-97
Die ausdrückliche Benennung eines als verletzt gerügten Grundrechtsartikels ist zwar dann entbehrlich, wenn das Vorbringen des Beschwerdeführers den Inhalt eines vermeintlich verletzten Grundrechts hinreichend umschreibt (SächsVerfGH, Beschluß vom 23. Januar 1998, Vf. 27-IV-97). - VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 19-IV-96
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 3-IV-97
oder Unterlassung vorgetragen (SächsVerfGH, Beschluß vom 29. August 1996, Vf. 19-IV-96, ständige Rechtsprechung).