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   VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06   

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https://dejure.org/2007,29742
VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06 (https://dejure.org/2007,29742)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2007 - 81-IV-06 (https://dejure.org/2007,29742)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 81-IV-06 (https://dejure.org/2007,29742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der in § 139 Zivilprozessordnung (ZPO) normierten Hinweispflichten; Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Auslegung und Anwendung von Präklusionsvorschriften durch die Fachgerichte; Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angriffsmittel oder ...

  • VerfGH Sachsen

    Zur Reichweite der in § 139 ZPO normierten Hinweispflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 67/05

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    Danach ist es geboten, die Parteien auf fehlenden oder unsubstanziierten Sachvortrag hinzuweisen und die Möglichkeit zu einer sachdienlichen Ergänzung des Vorbringens zu eröffnen (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 524 [525]; siehe auch BVerfGE 84, 188 [190]), wobei die gerichtlichen Hinweise nach § 139 Abs. 4 ZPO so früh wie möglich zu erteilen sind.

    vertretenen Partei jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt (vgl. BGHZ 140, 365 [371]; BGH, NJW 2001, 2548 [2549]; BGH, NJW-RR 2006, 524 [525]).

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    vertretenen Partei jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt (vgl. BGHZ 140, 365 [371]; BGH, NJW 2001, 2548 [2549]; BGH, NJW-RR 2006, 524 [525]).

    Es bedarf aber auch bei dieser Sachlage eines gerichtlichen Hinweises, wenn die andere Partei aufgrund eines erkennbaren Missverständnisses oder Rechtsirrtums auf das gegnerische Vorbringen nicht eingeht (vgl. BGH, NJW 2001, 2548 [2549]; BGH, NJW-RR 2004, 1247 [1248]).

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozessordnung es rechtfertigen, Sachvortrag einer Partei ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95; vgl. BVerfG, NJW 2005, 1768 [1769]).

    Aus diesem Grund ist die Auslegung und Anwendung von Präklusionsvorschriften durch die Fachgerichte schon wegen der Intensität des Eingriffs einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95); sie muss über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (vgl. BVerfGE 75, 302 [312]).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    Danach ist es geboten, die Parteien auf fehlenden oder unsubstanziierten Sachvortrag hinzuweisen und die Möglichkeit zu einer sachdienlichen Ergänzung des Vorbringens zu eröffnen (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 524 [525]; siehe auch BVerfGE 84, 188 [190]), wobei die gerichtlichen Hinweise nach § 139 Abs. 4 ZPO so früh wie möglich zu erteilen sind.
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 74/00

    Revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit eines gerichtlichen Geständnisses

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    Eine Hinweiserteilung kann jedoch infolge des Vorbringens der gegnerischen Partei entbehrlich sein, wenn dieses ausreicht, um der anderen Partei Anlass zur Ergänzung ihres Sachvortrags zu geben (vgl. BGH, NJW 2001, 2550 [2551]; BGHZ 164, 166 [173]).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 36-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerfGHG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit sie entscheidungserheblich sind, zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 36-IV-06; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des ZPO § 531 Abs 2 Nr

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozessordnung es rechtfertigen, Sachvortrag einer Partei ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95; vgl. BVerfG, NJW 2005, 1768 [1769]).
  • OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06

    Straßenpreis

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    : I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 25. September 2006 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. Juni 2006 (5 U 184/06) und den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. August 2006 (5 U 184/06).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    Es bedarf aber auch bei dieser Sachlage eines gerichtlichen Hinweises, wenn die andere Partei aufgrund eines erkennbaren Missverständnisses oder Rechtsirrtums auf das gegnerische Vorbringen nicht eingeht (vgl. BGH, NJW 2001, 2548 [2549]; BGH, NJW-RR 2004, 1247 [1248]).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 81-IV-06
    vertretenen Partei jedenfalls dann, wenn der Prozessbevollmächtigte die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt (vgl. BGHZ 140, 365 [371]; BGH, NJW 2001, 2548 [2549]; BGH, NJW-RR 2006, 524 [525]).
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 34-IV-05
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 34/04

    Aufnahme von Hinweisen in das Verhandlungsprotokoll; Haftung einer kommunalen

  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
    Zwar können Präklusionsvorschriften es rechtfertigen, den Sachvortrag einer Partei ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen und den Anspruch auf rechtliches Gehör im Interesse der Verfahrensbeschleunigung einzuschränken (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 81-IV-06; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 1984, BVerfGE 67, 39 [41]; Beschluss vom 24. Januar 2005 - 1 BvR 2653/03 - juris).

    Zudem ist ihre Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte schon wegen der Intensität des Eingriffs einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 81-IV-06).

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 15-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozessordnung es rechtfertigen, Sachvortrag einer Partei ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 81-IV-06; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2005, NJW 2005, 1768 [1769]).
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