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   VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02   

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VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02 (https://dejure.org/2004,33709)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.03.2004 - 28-IV-02 (https://dejure.org/2004,33709)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. März 2004 - 28-IV-02 (https://dejure.org/2004,33709)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 81-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    Wie in dem Beschluß des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 28. Juni 2001 (Vf. 81-IV-00) sei Schritt für Schritt vorzugehen.

    Letzteres hat der Verfassungsgerichtshof in dem vom Beschwerdeführer herangezogenen Fall des Beschlusses vom 28. Juni 2001 (Vf. 81-IV-00) verneint, weil nicht der dort als vorrangig angesehenen Frage nachgegangen worden war, ob die möglichen Träger von Vergleichsspuren des dort Beschuldigten überhaupt als Tatwaffe angesehen werden durften.

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 70, 278 [286]; 92, 262 [273]).
  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72

    Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    c) Letzteres gilt auch für die Rüge einer Verletzung des Art. 16 Abs. 1 SächsVerf. Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob angesichts der geringfügigen Beeinträchtigung eine zwangsweise Öffnung des Mundes zur Entnahme einer Speichelprobe mittels Tupfers überhaupt den Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf berührt (vgl. BVerfGE 17, 108 [115]; 56, 54 [73]; BVerwGE 46, 1 [7]).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 70, 278 [286]; 92, 262 [273]).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    c) Letzteres gilt auch für die Rüge einer Verletzung des Art. 16 Abs. 1 SächsVerf. Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob angesichts der geringfügigen Beeinträchtigung eine zwangsweise Öffnung des Mundes zur Entnahme einer Speichelprobe mittels Tupfers überhaupt den Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf berührt (vgl. BVerfGE 17, 108 [115]; 56, 54 [73]; BVerwGE 46, 1 [7]).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    c) Letzteres gilt auch für die Rüge einer Verletzung des Art. 16 Abs. 1 SächsVerf. Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob angesichts der geringfügigen Beeinträchtigung eine zwangsweise Öffnung des Mundes zur Entnahme einer Speichelprobe mittels Tupfers überhaupt den Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf berührt (vgl. BVerfGE 17, 108 [115]; 56, 54 [73]; BVerwGE 46, 1 [7]).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 58-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    Dessen Grundrechtsschutz tritt zurück, da Art. 33 SächsVerf als spezielleres Freiheitsgrundrecht maßgeblich ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 18.11.1999, Vf. 58-IV-98/Vf. 60-IV-98).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]; 70, 278 [286]; 92, 262 [273]).
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    Hinzukommen müssen Umstände, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsauslegung bzw. -anwendung hinaus als möglich erscheinen lassen, daß diese bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluß vom 24.10.2002, Vf. 50-IV-02/51IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 45-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
    Bei gerichtlichen Entscheidungen kommt sie nicht schon dann in Betracht, wenn die Auslegung bzw. Anwendung einfachen Rechts im konkreten Fall Fehler aufweist, Verfahrensmängel nach sich zieht oder zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgerechtigkeit und Billigkeit sich streiten läßt (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 22.11.2001, Vf. 45-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 36-IV-03
    Wie der Beschwerdeführer erkennt (vgl. S. 13 der Verfassungsbeschwerdeschrift, aber auch den unzutreffenden Hinweis auf Art. 15 i.V.m. Art. 14 SächsVerf auf S. 2 oben), ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung allein in dem speziellen Freiheitsgrundrecht des Art. 33 SächsVerf verbürgt (SächsVerfGH, Beschl. v. 18. März 2004 - Vf. 28-IV-02).

    Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (SächsVerfGH, Beschl. v. 18. März 2004 - Vf. 28-IV-02).

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