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   VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03, 47-IV-03   

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https://dejure.org/2004,34438
VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03, 47-IV-03 (https://dejure.org/2004,34438)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.03.2004 - 46-IV-03, 47-IV-03 (https://dejure.org/2004,34438)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. März 2004 - 46-IV-03, 47-IV-03 (https://dejure.org/2004,34438)
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  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03
    Bei Rüge einer Verletzung des Willkürverbotes gemäß Art. 18 Abs. 1 SächsVerf durch ein gerichtliches Urteil obliegt es dementsprechend dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, daß diese bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (SächsVerfGH, Beschluß vom 12.7.2001, Vf. 3-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03
    Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Parteivorbringen bedeutet dies, daß es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 14.5.1998, Vf. 32-IV-97; Beschluß vom 20.4.1995, Vf. 15-IV-93, st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03
    Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Parteivorbringen bedeutet dies, daß es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 14.5.1998, Vf. 32-IV-97; Beschluß vom 20.4.1995, Vf. 15-IV-93, st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03
    Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Parteivorbringen bedeutet dies, daß es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 14.5.1998, Vf. 32-IV-97; Beschluß vom 20.4.1995, Vf. 15-IV-93, st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03
    Für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung von Parteivorbringen bedeutet dies, daß es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 14.5.1998, Vf. 32-IV-97; Beschluß vom 20.4.1995, Vf. 15-IV-93, st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Bei dieser Sachlage spricht vieles dafür, dass die Beschwerdeführerin gehalten gewesen wäre, einen etwaigen späteren Zugang unaufgefordert darzulegen und glaubhaft zu machen, also von sich aus die Einhaltung der Monatsfrist nachzuweisen (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse v. 28. November 1996 - Vf. 31-IV-96; v. 13. Juli 2000 - Vf. 83-IV-99; v. 18. Januar 2001 - Vf. 68-IV-00; v. 18. März 2004 - Vf. 46-IV-03 / 47IV-03; vgl. auch BVerfG [3.

    anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. März 2004 - Vf. 46-IV-03 / 47-IV-03 [e.A.] m.w.N., st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 98-IV-04
    Der Beschwerdeführer hat einen späteren Zugang des Beschlusses des Sächsischen Landesarbeitsgerichtes vom 17. Mai 2004 nicht dargelegt und glaubhaft gemacht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2001 - Vf. 68-IV-00; vom 18. März 2004 - Vf. 46-IV-03; Vf. 47-IV-03; vgl. auch BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 26. Juli 1999 - 2 BvR 1177/99, Juris).
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