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   VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99, 78-IV-99   

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VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99, 78-IV-99 (https://dejure.org/1999,18095)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.11.1999 - 54-IV-99, 78-IV-99 (https://dejure.org/1999,18095)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. November 1999 - 54-IV-99, 78-IV-99 (https://dejure.org/1999,18095)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebenso wenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 1999 - Vf. 34-IV-99; 16. Sept. 1994 - Vf. 17IV-93 und vom 29. Aug. 1996 - Vf. 6-IV-95, Jb des SächsOVG 4, 129 [132]).

    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführung der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1999, Vf. 34-IV-99; vom 14.05.1998, Vf. 32-IV-97 und vom 17.05.1998, Vf. 10IV-95).

  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 317/99

    Aussetzung der Reststrafe; Vollstreckung einer Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 27. Juli 1999 erhobenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Dresden vom 21. Juni 1999 (- 2 Ws 318/99 -), mit dem das Gericht den Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung durch einen Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 20. April 1999 (- I StVK 293/99 -) bestätigte.

    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde wies das OLG Dresden mit Beschluss vom 21. Juni 1999 (- 2 Ws 318/99 -) zurück.

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99
    der Grundrechte der Sächsischen Verfassung überprüfen könnte (zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesgerichte auf der Grundlage von Verfahrensrecht des Bundes am Maßstab der Sächsischen Verfassung vgl. BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 Vf. 1-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99
    der Grundrechte der Sächsischen Verfassung überprüfen könnte (zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesgerichte auf der Grundlage von Verfahrensrecht des Bundes am Maßstab der Sächsischen Verfassung vgl. BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 Vf. 1-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99
    Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebenso wenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 1999 - Vf. 34-IV-99; 16. Sept. 1994 - Vf. 17IV-93 und vom 29. Aug. 1996 - Vf. 6-IV-95, Jb des SächsOVG 4, 129 [132]).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 54-IV-99
    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführung der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1999, Vf. 34-IV-99; vom 14.05.1998, Vf. 32-IV-97 und vom 17.05.1998, Vf. 10IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 56-IV-03
    Rügt der Beschwerdeführer die Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen, obliegt es ihm, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit sie entscheidungserheblich sind, zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 18. November 1999 - Vf. 54-IV-99; Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01
    Rügt er die Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen, obliegt es ihm, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit sie entscheidungserheblich sind, zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999, a.a.O. und v. 18. November 1999 - Vf. 54-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 60-IV-03
    Rügt der Beschwerdeführer die Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen, obliegt es ihm, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit sie entscheidungserheblich sind, zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 18. November 1999 - Vf. 54-IV-99; Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 61-IV-03
    Rügt der Beschwerdeführer die Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen, obliegt es ihm, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und, soweit sie entscheidungserheblich sind, zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 18. November 1999 - Vf. 54-IV-99; Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01).
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