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   VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16   

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VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16 (https://dejure.org/2017,1275)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.01.2017 - 107-IV-16 (https://dejure.org/2017,1275)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 107-IV-16 (https://dejure.org/2017,1275)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15

    Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Außerdem habe das Amtsgericht nicht berücksichtigt, dass der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Angabe "bereinigter Gesamtkosten" mit Beschluss vom 20. Januar 2016 (VIII ZR 93/15) ausdrücklich aufgegeben habe.

    Dass das Amtsgericht offenbar dieser Auffassung gefolgt ist und nicht der insoweit inzwischen geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 93/15 - juris), betrifft nicht das rechtliche Gehör, sondern die Richtigkeit der Rechtsanwendung.

    Das Amtsgericht hat sein Urteil allein unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 (VII ZR 1/06) begründet ohne darauf einzugehen, dass dieser seine frühere Rechtsprechung zur Angabe der "bereinigten Gesamtkosten" mit Beschluss vom 20. Januar 2016 (VIII ZR 93/15) ausdrücklich aufgegeben hatte.

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.).

    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Die angeblich fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts kann aber mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht angegriffen werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 93-IV-12; Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/ Vf. 108-IV-12 [e.A.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 22/13

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Zum anderen setzen sie sich nicht damit auseinander, dass auch nach der von ihnen hierzu in Bezug genommenen Rechtsprechung nur eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung auch nach Ablauf der Jahresfrist noch korrigiert werden kann (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 22/13 - juris Rn.15; Urteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 151/10 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14

    Nebenkosten des Sachverständigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14, m.w.N.).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 1/06

    Schlussrechnung: Fehlende Prüfbarkeit verhindert Beginn der Verjährungsfrist!

  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 4-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 151/10

    Wohnraummiete: Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten bei einer mit

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist bzw. wenn sich aus dem Urteil oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Zulassung eines Rechtsmittels aufdrängen musste (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 107-IV-16; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 165-IV-16
    Diesbezüglich hat die Beschwerdeführerin aber die nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde zu stellenden und aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG abzuleitenden Begründungsanforderungen (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 4-IV-16; Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 107-IV-16; st. Rspr.) nicht erfüllt.
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts objektiv willkürlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 107-IV-16; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - juris; Beschluss vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 - juris Rn. 72; Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl., Art. 101 Rn. 17 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschleppmaßnahme; Verwerfung des

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist bzw. wenn sich aus dem Urteil oder aus dem Verfahrensverlauf Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich dem Gericht die Zulassung eines Rechtsmittels aufdrängen musste (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 107-IV-16; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 137/92 - juris).
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