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   VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99   

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VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99 (https://dejure.org/1999,21078)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.07.1999 - 4-VIII-99 (https://dejure.org/1999,21078)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - 4-VIII-99 (https://dejure.org/1999,21078)
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Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen (hier: Eingliederung)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    bb) Die vom Sächsischen Landtag als Ordnungsrahmen aufgestellten Leitsätze (Grundsätze, Leitbilder und Leitlinien) hat der Verfassungsgerichtshof - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - allein daran zu messen, ob der Gesetzgeber sich aufdrängende Gemeinwohlaspekte übersehen hat, ob die den Leitsätzen zugrundeliegenden Erkenntnisse offensichtlich unzutreffend sind und ob die Leitsätze offensichtlich ungeeignet sind, um die Reformziele zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 86, 90 [108 f.]).

    Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof zunächst darüber zu befinden, ob Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers offensichtlich und eindeutig widerlegbar sind oder den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (SächsVerfGH SächsVBl. 1997, 79 [80]; vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), und ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Zwar kann die geringe Akzeptanz einer Neugliederungsentscheidung soweit rational begründet - als ein Aspekt des Wohls der Allgemeinheit gegen eine ansonsten angezeigte Gemeindegebietsreform sprechen (vgl. BVerfGE 86, 90 [111]; StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]).

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).

    Zwar kann die geringe Akzeptanz einer Neugliederungsentscheidung soweit rational begründet - als ein Aspekt des Wohls der Allgemeinheit gegen eine ansonsten angezeigte Gemeindegebietsreform sprechen (vgl. BVerfGE 86, 90 [111]; StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]).

    beanspruchen, da dies dann ebenso verfassungswidrig wäre (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [24]).

    Der Systemtreue kommt beim Abwägungsvorgang besonderes Gewicht zu, sodass ein Festhalten an den leitsatzgerechten Einwohnerzahlen allenfalls zu beanstanden wäre, wenn dieser wegen besonderer Verhältnisse kein Eigenwert zukäme und die Leitsätze hierdurch von keinem einleuchtenden Grund mehr getragen wären (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [23]).

  • VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    Dabei prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob - im Lichte der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie betrachtet verfassungsrechtlich legitime Reformziele verwirklicht werden sollen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [116]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), und ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Zwar muss es der Sächsische Landtag hinnehmen, dass seine Gebietsreformentscheidungen vom Verfassungsgerichtshof nicht allein nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Leitsätze, sondern auch nach der Konsequenz ihrer Umsetzung beurteilt werden (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]).

  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    Zur Begründung ihres Antrags verweist sie wie folgt auf das Vorbringen der Gemeinde Silberstraße im Verfahren 6-VIII-99: 1. Der Antrag ist nach Auffassung der Antragstellerin gemäß Artikel 90 SächsVerf zulässig.

    Die Antragsschrift bezeichnet zwar nur die angegriffenen Regelungen und verweist ansonsten durchweg auf die Begründung des Normenkontrollantrages der Gemeinde Silberstraße (Vf. 6-VIII-99).

  • VerfGH Sachsen, 10.11.1994 - 29-VIII-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    Um dem Zweck der Anhörung zu genügen, müssen das Gesetzgebungsvorhaben ergebnisoffen geführt werden und die Stellungnahmen der Gebietskörperschaften in die Entscheidungsfindung eingehen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [119 f.]).

    des Gesetzgebers, der hierdurch sicherstellt, dass er eine umfassende und zuverlässige Kenntnis von allen abwägungserheblichen Belangen rechtlicher und tatsächlicher Art erlangt (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 61 [72]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [120]).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    Dies gilt jedoch nicht, wenn diese der Antragsschrift beigefügt ist und hierdurch ohne Weiteres erkennbar ist, worin die Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gesehen wird (vgl. BVerfGE 67, 213 [222]; 77, 308 [327]).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70

    Formerfordernisse bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Teilweise

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    Zwar ist es grundsätzlich nicht zulässig, einen Antrag auf kommunale Normenkontrolle nur durch Bezugnahme auf die Antragsschrift eines anderen Antragstellers zu begründen (vgl. zur Verfassungsbeschwerde BVerfGE 8, 141 [143]; 32, 365 [368]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    Der Verfassungsgerichtshof ist zu dieser Entscheidung einstimmig gelangt und kann deshalb auch im Verfahren nach Artikel 90 SächsVerf, § 7 Nr. 8, § 36 SächsVerfGHG, das der kommunalen Verfassungsbeschwerde des Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG angenähert ist (vgl. im Einzelnen: SächsVerfGH DÖV 1999, 338 [339]), gemäß § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG durch Beschluss erkennen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17.12.1998 - Vf. 55-VIII-98 - SächsVerfGH SächsVBl. 1999, 7 [8]; BVerfGE 9, 334 [336 f.]).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    Diese besagen nicht, dass Gesichtspunkte erkennbar wären, die dem gestellten Antrag auch nur möglicherweise zum Erfolg verhelfen könnten (vgl. BVerfGE 82, 316 [319 f.]), sondern sind ausschließlich Folge des umfassenden Vortrages der Antragstellerin.
  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 55-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99
    Der Verfassungsgerichtshof ist zu dieser Entscheidung einstimmig gelangt und kann deshalb auch im Verfahren nach Artikel 90 SächsVerf, § 7 Nr. 8, § 36 SächsVerfGHG, das der kommunalen Verfassungsbeschwerde des Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG angenähert ist (vgl. im Einzelnen: SächsVerfGH DÖV 1999, 338 [339]), gemäß § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG durch Beschluss erkennen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17.12.1998 - Vf. 55-VIII-98 - SächsVerfGH SächsVBl. 1999, 7 [8]; BVerfGE 9, 334 [336 f.]).
  • BVerfG, 27.11.1986 - 2 BvR 1241/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 54-VIII-98

  • BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58

    Anforderungen an die Begründung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • VerfGH Sachsen, 03.12.1998 - 36-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 62-VIII-98

  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 5-VIII-99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 4-VIII-99

    Antragstellerin gegen das Gesetz zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Südwestsachsen (Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen) vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 582) eingeleitete Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag (Vf. 4-VIII-99) keine aufschiebbaren Entscheidungen oder Maßnahmen zu treffen, die der Antragstellerin im Falle ihres Obsiegens die Wiederherstellung ihrer Selbstständigkeit unzumutbar erschwerten oder ihr nicht wiedergutzumachende Nachteile einbrächten.

    Die Antragstellerin wendet sich gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen mit einem Antrag nach Artikel 90 SächsVerf (Vf. 4-VIII-99), zu dessen Sicherung sie sinngemäß den Erlass einer einstweiligen Anordnung folgenden Inhalts begehrt:.

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