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VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 51-IV-07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsbeschwerde gegen eine amtsgerichtliche Verurteilung zu einer Geldbuße und einem verhängten Fahrverbot wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr; Heilung einer möglichen Verletzung rechtlichen Gehörs im ...
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freiberg, 18.05.2006 - 2 OWi 520 Js 32873/05
- OLG Dresden, 19.02.2007 - Ss OWi 569/06
- VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 51-IV-07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 51-IV-07
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 44-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 51-IV-07
Hat er noch die Möglichkeit einer Gehörsrüge nach § 356a StPO (hier i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG), kann die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 44-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 32-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 51-IV-07
Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 32-IV-06; st. Rspr.). - BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 51-IV-07
Einer darüber hinaus gehenden Begründung der Entscheidung des Oberlandesgerichts bedurfte es nicht (vgl. BVerfG NStZ 2002, 487).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20 1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 356a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 7-IV-16; Beschluss vom 19. Juli 2007 - Vf. 51-IV-07; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 38-IV-07
Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der …
a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - Vf. 51-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 101-IV-15 Einer darüber hinaus gehenden Begründung der Entscheidung des Oberlandesgerichts bedurfte es nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - Vf. 51-IV-07 unter Verweis auf BVerfG NStZ 2002, 487; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).