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   VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21   

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VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21 (https://dejure.org/2022,1078)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.01.2022 - 45-IV-21 (https://dejure.org/2022,1078)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 45-IV-21 (https://dejure.org/2022,1078)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20

    DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16; Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist zwar geklärt, dass der Verfassungsgerichtshof eine grundrechtswidrige Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes aufgrund der Art. 142 und 31 GG nur feststellen darf, soweit die gerügten Grundrechte der Sächsischen Verfassung inhaltsgleich im Grundgesetz verbürgt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 6-IV-20; Beschluss vom 11. März 2011 - Vf. 25IV-11 [HS]/Vf. 26-IV-11 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [373 f.]).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    aa) Zwar kann der Schutzbereich der Gewährleistung des gesetzlichen Richters auch dann betroffen sein, wenn ein Fachgericht seiner Verpflichtung zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entgegen Art. 100 Abs. 1 GG nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014, BVerfGE 138, 64 [66]; BVerfG, Urteil vom 6. März 2007, BVerfGE 117, 330 [356]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    aa) Zwar kann der Schutzbereich der Gewährleistung des gesetzlichen Richters auch dann betroffen sein, wenn ein Fachgericht seiner Verpflichtung zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entgegen Art. 100 Abs. 1 GG nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014, BVerfGE 138, 64 [66]; BVerfG, Urteil vom 6. März 2007, BVerfGE 117, 330 [356]).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 43-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 - juris Rn. 16; Beschluss vom 7. November 2015, BVerfGE 140, 229 [232 Rn. 9]).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    aa) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 11.03.2011 - 25-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
  • BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 112-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses

  • VerfGH Sachsen, 21.02.2002 - 49-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 6-IV-20
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - Vf. 45-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
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