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VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93 |
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- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Eine Grundrechtswidrigkeit liegt jedenfalls nicht schon dann vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierfür zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgemäßheit oder Billigkeit sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.] in std. Rspr.; zuletzt BVerfGE 87, 287 [323]). - BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, das durch Art. 78 Abs. 2 SächsVerf inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet wird, ist nicht nur für die Auslegung und Anwendung des geltenden Verfahrensrechts von Bedeutung; aus ihm können auch unmittelbar richterliche Anhörungspflichten hergeleitet werden (vgl. BVerfGE 9, 89 [96 f.] unter Hinweis auf BVerfGE 6, 12; 7, 97 [98]; 8,253 [255]; zuletzt BVerfGE 61, 37 [41]). - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Rspr.; zuletzt BVerfGE 83, 24 [35]; 84, 34 [58]; 85, 386 [404]; 88, 366 [375 f.]).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Eine Grundrechtswidrigkeit liegt jedenfalls nicht schon dann vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierfür zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgemäßheit oder Billigkeit sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.] in std. Rspr.; zuletzt BVerfGE 87, 287 [323]). - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
Tierzuchtgesetz II
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Rspr.; zuletzt BVerfGE 83, 24 [35]; 84, 34 [58]; 85, 386 [404]; 88, 366 [375 f.]). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Ein solcher Verstoß wäre nur dann gegeben, wenn das Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen verfassungsmäßige Rechte eines Verfahrensbeteiligten beeinträchtigt oder bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechte verstoßen oder bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt hätte und die Entscheidung darauf beruhen würde (vgl. BVerfGE 11, 343 [349] in std. Rspr.; zuletzt BVerfGE 79, 372 [376]). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Es verstößt daher gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nie Gegenstand der Erörterungen gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbevollmächtigter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188; 86, 133 [144 f.]). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Der Verfassungsgerichtshof kann einen Verstoß gegen jene richterlichen Hinweis-, Kenntnisnahme- und Erwägenspflichten nur dann feststellen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, die konkret vorgetragen sein müssen (vgl. BVerfGE 22, 267 [273 f.]). - BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
Untersuchungshaft
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Eine Beweiswürdigung kann im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, wohl aber daraufhin überprüft werden, ob sie Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (vgl. BVerfGE 6, 7 [10]; 12, 1 [5]; 20, 144 [149 f.]). - BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56
Glaubensabwerbung
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56
Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch …
- BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei …
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
- VerfGH Sachsen, 17.02.1994 - 10-IV-93
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60
Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines …
- BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
- BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
- VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 39-IV-99 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf bietet keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise für unbeachtlich erachten (SächsVerfGH, Beschluß vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93-).
Eine solche wäre gegeben, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abgestellt hätte, der vorher nie Gegenstand der Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbevollmächtigter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluß vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93-).
Eine Grundrechtswidrigkeit liegt nicht schon dann vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierfür zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgemäßheit oder Billigkeit sich streiten läßt (SächsVerfGH, Beschluß vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93-).
- VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 38-IV-00 Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch die Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (Beschluss des SächsVerfGHG vom 20.04.1995 - Vf. 15-IV-93; ständige Rechtsprechung).
Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93 - ;std. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
Nebenkosten des Sachverständigen
Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt unter diesem Gesichtspunkt nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00
Versagung der Zulassung zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer; Anforderungen an die …
auszulegenden und anzuwendenden materiellen oder formellen Rechts, so hat er auszuführen, dass und wodurch der Richter, dessen Sichtweise er als zweifelhaft erachtet, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte verfehlt, etwa eine Grundrechtsrelevanz überhaupt nicht gesehen, den Gehalt eines Grundrechts verkannt oder dessen Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; ständige Rechtsprechung). - VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 67-IV-99 gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise für irrelevant erachten (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995,Vf. 15-IV-93).
Ein Grundrechtsverstoß liegt nicht schon dann vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierfür zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgemäßheit oder Billigkeit sich streiten lässt (SächsVerfGH,Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02 Dies hat zur Folge, dass es dem Beschwerdeführer obliegt, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, dass das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Prozeßbeteiligten anzuhören, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97; Beschluss vom 20.4.1995, Vf. 15-IV-93, st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]).
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93 - std. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt unter dem Gesichtspunkt einer sog. "Überraschungsentscheidung" daher nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01 Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch die Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen oder formellen Rechts, so hat er auszuführen, dass und wodurch der Richter, dessen Sichtweise er als zweifelhaft erachtet, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte verfehlt, etwa eine Grundrechtsrelevanz überhaupt nicht gesehen, den Gehalt eines Grundrechts verkannt oder dessen Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 78-IV-00 Läßt der maßgebliche Sachverhalt die Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsähnlichen Rechts nach der Sächsischen Verfassung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheinen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig (Beschluß des SächsVerfGH vom 20.4.1995 - Vf. 15-IV-93; ferner Beschluß vom 20.8.1997 - Vf. 15-IV-97 - st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 24-IV-02
Grundrechtsfähigkeit einer Gemeinde als Gebietskörperschaft des öffentlichen …
- VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 37-IV-01
- VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 93-IV-98
- VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 2-IV-96
- VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 7-IV-02
- VerfGH Sachsen, 25.05.2000 - 19-IV-00
- VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
- VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
- VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 58-IV-98
- VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 11-IV-02
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 67-IV-01
- VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 10-IV-95
- VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 19-IV-03
- VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 65-IV-02
- VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 6-IV-02
- VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
- VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 37-IV-02
- VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 1-IV-99
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
- VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 27-IV-02
- VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 33-IV-02
- VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 38-IV-02
- VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 45-IV-01
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 19-IV-01
- VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 88-IV-00
- VerfGH Sachsen, 20.08.1997 - 15-IV-97
- VerfGH Sachsen, 27.06.1996 - 1-IV-96
- VerfGH Sachsen, 19.06.2003 - 66-IV-02
- VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 28-IV-01
- VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 31-IV-01
- VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 36-IV-00
- VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 86-IV-99
- VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 10-IV-00
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 46-IV-03
- VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 2-IV-02
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 37-IV-00
- VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 44-IV-00
- VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 47-IV-99
- VerfGH Sachsen, 22.02.2000 - 2-IV-00
- VerfGH Sachsen, 18.05.1995 - 22-IV-94