Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,722
VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93 (https://dejure.org/1995,722)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.04.1995 - 15-IV-93 (https://dejure.org/1995,722)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. April 1995 - 15-IV-93 (https://dejure.org/1995,722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt jedenfalls nicht schon dann vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierfür zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgemäßheit oder Billigkeit sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.] in std. Rspr.; zuletzt BVerfGE 87, 287 [323]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör, das durch Art. 78 Abs. 2 SächsVerf inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet wird, ist nicht nur für die Auslegung und Anwendung des geltenden Verfahrensrechts von Bedeutung; aus ihm können auch unmittelbar richterliche Anhörungspflichten hergeleitet werden (vgl. BVerfGE 9, 89 [96 f.] unter Hinweis auf BVerfGE 6, 12; 7, 97 [98]; 8,253 [255]; zuletzt BVerfGE 61, 37 [41]).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Rspr.; zuletzt BVerfGE 83, 24 [35]; 84, 34 [58]; 85, 386 [404]; 88, 366 [375 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt jedenfalls nicht schon dann vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierfür zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgemäßheit oder Billigkeit sich streiten läßt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.] in std. Rspr.; zuletzt BVerfGE 87, 287 [323]).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Rspr.; zuletzt BVerfGE 83, 24 [35]; 84, 34 [58]; 85, 386 [404]; 88, 366 [375 f.]).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Ein solcher Verstoß wäre nur dann gegeben, wenn das Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen verfassungsmäßige Rechte eines Verfahrensbeteiligten beeinträchtigt oder bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechte verstoßen oder bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt hätte und die Entscheidung darauf beruhen würde (vgl. BVerfGE 11, 343 [349] in std. Rspr.; zuletzt BVerfGE 79, 372 [376]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Rspr.; zuletzt BVerfGE 83, 24 [35]; 84, 34 [58]; 85, 386 [404]; 88, 366 [375 f.]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Es verstößt daher gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nie Gegenstand der Erörterungen gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbevollmächtigter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188; 86, 133 [144 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Der Verfassungsgerichtshof kann einen Verstoß gegen jene richterlichen Hinweis-, Kenntnisnahme- und Erwägenspflichten nur dann feststellen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, die konkret vorgetragen sein müssen (vgl. BVerfGE 22, 267 [273 f.]).
  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
    Eine Beweiswürdigung kann im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, wohl aber daraufhin überprüft werden, ob sie Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (vgl. BVerfGE 6, 7 [10]; 12, 1 [5]; 20, 144 [149 f.]).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

  • BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • VerfGH Sachsen, 17.02.1994 - 10-IV-93
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 39-IV-99
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf bietet keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise für unbeachtlich erachten (SächsVerfGH, Beschluß vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93-).

    Eine solche wäre gegeben, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abgestellt hätte, der vorher nie Gegenstand der Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbevollmächtigter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluß vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93-).

    Eine Grundrechtswidrigkeit liegt nicht schon dann vor, wenn die Anwendung einfachen Rechts durch den hierfür zuständigen Richter zu einem Ergebnis geführt hat, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgemäßheit oder Billigkeit sich streiten läßt (SächsVerfGH, Beschluß vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93-).

  • VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 38-IV-00
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch die Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (Beschluss des SächsVerfGHG vom 20.04.1995 - Vf. 15-IV-93; ständige Rechtsprechung).

    Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93 - ;std. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14

    Nebenkosten des Sachverständigen

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt unter diesem Gesichtspunkt nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 1995 - Vf. 15-IV-93; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht