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   VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 64-IV-01   

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https://dejure.org/2001,35271
VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 64-IV-01 (https://dejure.org/2001,35271)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2001 - 64-IV-01 (https://dejure.org/2001,35271)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2001 - 64-IV-01 (https://dejure.org/2001,35271)
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  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 64-IV-01
    Eine einstweilige Anordnung darf aber nicht ergehen, wenn sich ein entsprechendes Hauptsacheverfahren von vornherein als unzulässig erweisen würde (vgl. BVerfGE 66, 39 [56] mit weiteren Nennungen).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 64-IV-01
    Der Sachentscheidung voraus gehende Zwischenentscheidungen, zu denen auch die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung zu zählen ist, sind mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht selbständig angreifbar (vgl. BVerfGE 1, 9 [10]).
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 64-IV-01
    Zwar erfordert die Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht, dass bereits ein Verfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. BVerfGE 71, 350 [352]).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 64-IV-01
    Dieser wird im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den möglichen Entscheidungsinhalt im Hauptsacheverfahren begrenzt (vgl. BVerfGE 16, 220 [226]; Berkemann in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 32 Rn. 85).
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