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   VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03   

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VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03 (https://dejure.org/2003,31938)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.11.2003 - 26-IV-03 (https://dejure.org/2003,31938)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. November 2003 - 26-IV-03 (https://dejure.org/2003,31938)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    c) Soweit teilweise angenommen wird, dass die fehlende Protokollierung, zumindest dann, wenn dies in angemessener Zeit erfolgt, nachgeholt werden kann (BGH NJW 1958, 123; BGH NJW 1985, 1782 [1783]; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 972 [973]; Stein-Jonas-Roth, ZPO, 21. Aufl., § 160 Rnr. 26; a.A. MK/ZPO-Peters, a.a.O., § 160 Rnr. 14), ist schon zweifelhaft, ob die hierfür genannten engen Voraussetzungen vorliegend überhaupt erfüllt werden können.
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1992 - 2 UF 112/91

    Vorliegen eines unverbindlicher Urteilsentwurf bei Fehlen der allein durch das

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    c) Soweit teilweise angenommen wird, dass die fehlende Protokollierung, zumindest dann, wenn dies in angemessener Zeit erfolgt, nachgeholt werden kann (BGH NJW 1958, 123; BGH NJW 1985, 1782 [1783]; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 972 [973]; Stein-Jonas-Roth, ZPO, 21. Aufl., § 160 Rnr. 26; a.A. MK/ZPO-Peters, a.a.O., § 160 Rnr. 14), ist schon zweifelhaft, ob die hierfür genannten engen Voraussetzungen vorliegend überhaupt erfüllt werden können.
  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 192/61
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    Obgleich das Nichturteil keinerlei rechtliche Wirkungen entfaltet, die Instanz nicht beendet, weder formell noch materiell rechtskräftig wird, keine innerprozessuale Bindungswirkung erzeugt und nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein kann, lässt die fachgerichtliche Rechtsprechung ein Rechtsmittel dagegen zu, wenn es von der Geschäftsstelle ausgefertigt und zugestellt worden ist, da zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels der äußere Anschein einer Entscheidung genügt (BGH NJW 1964, 248; BGH NJW 1995, 404; BGH NJW 1996, 1969 [1970]).
  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    Obgleich das Nichturteil keinerlei rechtliche Wirkungen entfaltet, die Instanz nicht beendet, weder formell noch materiell rechtskräftig wird, keine innerprozessuale Bindungswirkung erzeugt und nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein kann, lässt die fachgerichtliche Rechtsprechung ein Rechtsmittel dagegen zu, wenn es von der Geschäftsstelle ausgefertigt und zugestellt worden ist, da zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels der äußere Anschein einer Entscheidung genügt (BGH NJW 1964, 248; BGH NJW 1995, 404; BGH NJW 1996, 1969 [1970]).
  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88

    Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    Der Verkündungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gemäß § 315 Abs. 3 ZPO vermag selbst dann, wenn er ordnungsgemäß unterschrieben wäre, das Verkündungsprotokoll nicht zu ersetzen (allg. Meinung; z.B. BGH VersR 1989, 604).
  • BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    Obgleich das Nichturteil keinerlei rechtliche Wirkungen entfaltet, die Instanz nicht beendet, weder formell noch materiell rechtskräftig wird, keine innerprozessuale Bindungswirkung erzeugt und nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein kann, lässt die fachgerichtliche Rechtsprechung ein Rechtsmittel dagegen zu, wenn es von der Geschäftsstelle ausgefertigt und zugestellt worden ist, da zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels der äußere Anschein einer Entscheidung genügt (BGH NJW 1964, 248; BGH NJW 1995, 404; BGH NJW 1996, 1969 [1970]).
  • BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52

    Vorzeitige Urteilsverkündung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    1. Da die Verkündung mangels ordnungsgemäßer protokollarischer Feststellung der Verkündung unbeweisbar ist, ist das Urteil vom 26. März 2003 nur als Urteilsentwurf anzusehen (BGHZ 10, 328 [329]; BGHZ 10, 346 [349]; BGH VersR 1984, 1192 [1193]).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    1. Da die Verkündung mangels ordnungsgemäßer protokollarischer Feststellung der Verkündung unbeweisbar ist, ist das Urteil vom 26. März 2003 nur als Urteilsentwurf anzusehen (BGHZ 10, 328 [329]; BGHZ 10, 346 [349]; BGH VersR 1984, 1192 [1193]).
  • BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Beschluß -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit ist es im Interesse der Parteien geboten, die Nichtexistenz der durch die Zustellung in Erscheinung getretenen "Entscheidung" durch den Verfassungsgerichtshof klarzustellen und die Sache zur Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zurückzuverweisen (vgl. BVerfG NJW 1985, 788; Lüke, JuS 1985, 767 [769]).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvR 312/53

    Friedensgericht des ehemaligen Württemberg-Baden und Anspruch auf den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 26-IV-03
    2. Der Aufhebung des Nichturteils bedarf es nicht, da es ohne jede Wirkung ist (vgl. BVerfGE 11, 61 [62]).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 37-IV-04
    Mit Beschluss vom 20. November 2003 (Vf. 26-IV-03) stellte der von der Beschwerdeführerin angerufene Verfassungsgerichtshof fest, dass ein Urteil im Ausgangsverfahren mangels ordnungsgemäßer Verkündung nicht ergangen und somit der Beschluss vom 5. Mai 2003 gegenstandslos sei.
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