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   VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 39-IV-02   

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https://dejure.org/2003,31415
VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 39-IV-02 (https://dejure.org/2003,31415)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.11.2003 - 39-IV-02 (https://dejure.org/2003,31415)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. November 2003 - 39-IV-02 (https://dejure.org/2003,31415)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 87-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 39-IV-02
    Insbesondere muß er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Verletzung von Grundrechten ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben, und es muß eine ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil nachvollziehbar sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 25. September 2003 - Vf. 87-IV-01).

    Bei der Rüge einer Verletzung des Willkürverbots durch eine gerichtliche Entscheidung obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung bzw. des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, daß diese bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluß vom 25. September 2003 - Vf. 87-IV-01).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 39-IV-02
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den Prozeßbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den verfahrensrelevanten Fragen zu geben, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluß vom 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01; vgl. BVerfGE 42, 364 [367 f.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 69-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 39-IV-02
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den Prozeßbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den verfahrensrelevanten Fragen zu geben, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluß vom 12. September 2002 - Vf. 69-IV-01; vgl. BVerfGE 42, 364 [367 f.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 45-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 39-IV-02
    Im übrigen liegt eine Verletzung des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf nicht schon dann vor, wenn die Auslegung einfachen Rechts im konkreten Fall Fehler aufweist, Verfahrensmängel nach sich zieht oder zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgerechtigkeit und Billigkeit sich streiten lässt (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 22. November 2001 - Vf. 45-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    Vielmehr muss hinzukommen, dass der Richterspruch entweder unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar oder bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 11.07.2002 - Vf.-6-IV-02 - SächsVerfGH, Beschluss vom 20.11.2003 - Vf. 39-IV-02 -).

    Nur bei einer derart krassen Verkennung der Rechtslage drängt sich in der Regel der Schluss auf, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung - wie für Willkür erforderlich - auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 22.11.2001 - Vf. 45-IV-01 - m.w.N.; SächsVerfGH, Beschluss vom 20.11.2003 - Vf. 39-IV-02 -).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 54-IV-03
    Nur bei einer derart krassen Verkennung der Rechtslage drängt sich in der Regel der Schluss auf, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. November 2003 - Vf. 39-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 78-IV-03
    Nur bei einer derart krassen Verkennung der Rechtslage drängt sich in der Regel der Schluss auf, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. November 2003 - Vf. 39-IV-02).
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