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   VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15   

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VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15 (https://dejure.org/2016,8584)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2016 - 137-IV-15 (https://dejure.org/2016,8584)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2016 - 137-IV-15 (https://dejure.org/2016,8584)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    3. Da die Beschwerdeführerin die fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeit gegen den Beschluss vom 8. Juli 2014 über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht ausgeschöpft hat, kann sie nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG mit der Behauptung nicht mehr gehört werden, die fehlerhafte Behandlung ihres Ablehnungsgesuchs führe hinsichtlich der Beschlüsse vom 28. Januar 2014 und 11. September 2015 zu einer Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. 4. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Gehörsrüge durch Beschluss 11. September 2015 richtet, fehlt ihr schon das Rechtsschutzbedürfnis Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    3. Da die Beschwerdeführerin die fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeit gegen den Beschluss vom 8. Juli 2014 über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht ausgeschöpft hat, kann sie nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG mit der Behauptung nicht mehr gehört werden, die fehlerhafte Behandlung ihres Ablehnungsgesuchs führe hinsichtlich der Beschlüsse vom 28. Januar 2014 und 11. September 2015 zu einer Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. 4. Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Gehörsrüge durch Beschluss 11. September 2015 richtet, fehlt ihr schon das Rechtsschutzbedürfnis Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m. w. N.), wobei die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen erst dann überschritten wird, wenn die Ablehnung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 89-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    entspricht es aber der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass angesichts des Bagatellcharakters des Tatvorwurfs ein hoher Ermittlungsaufwand nicht notwendig ist und die auf Verfahrensökonomie angelegte Regelung konterkarieren und letztlich ihres Sinnes berauben würde (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 1989, NJW 1989, 2679 [2680]; BayVerfGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - Vf. 69-VI-08; ebenso Sandherr, NZV 2007, 433 [435]; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 25a StVG Rn. 3; AG St. Wendel, Beschluss vom 6. März 2001, VerkMitt 2001, Nr. 67).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    Dabei gebietet die Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m. w. N.), wobei die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen erst dann überschritten wird, wenn die Ablehnung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 89-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1998 - 5 Ss OWi 300/98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    Die Eigenschaft als erkennender Richter endet daher nach ganz überwiegender fachrechtlicher Auffassung jedenfalls in dem Zeitpunkt, in dem der Richter die Sachentscheidung in der Hauptsache getroffen hat (Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 28 Rn. 6; Scheuten in: KK StPO, 7. Aufl., § 28 Rn. 7; Cirener in: Graf, StPO, § 28 Rn. 9; Conen/Tsambikakis, MüKo StPO, § 28 Rn. 22; Siolek in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 28 Rn. 15 jeweils m.w.N.; aus der Rechtsprechung etwa OLG Hamm, Beschluss vom 27. März 2003 - 2 Ss OWi 97/03 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 5 Ss (OWi) 300/98/(OWi) 120/98 I - juris).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 80-IV-06

    Anforderung an die Darlegungspflicht i.R.e. Verfassungsbeschwerde zu etwaigen

  • OLG Hamm, 27.03.2003 - 2 Ss OWi 97/03

    Bußgeldsenat, Einzelrichter, Entscheidungskompetenz, Annexentscheidung,

  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08

    Keine Verletzung des Willkürverbots durch behördliche bzw fachgerichtliche

  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 89-IV-14

    Grundhonorar und Nebenkosten des Sachverständigen können getrennt geprüft werden

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 25-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 137-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 9-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 137-IV-15; st. Rspr.).
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