Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16 (HS), 17-IV-16 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8031
VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16 (HS), 17-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,8031)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2016 - 16-IV-16 (HS), 17-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,8031)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2016 - 16-IV-16 (HS), 17-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,8031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Haftentscheidungen, Begründungstiefe

  • IWW

    Art. 16 Abs. 1 S. 2 SächsVerf; § 122 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit in einem Haftbefehlsverfahren; Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer

  • VerfGH Sachsen

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Das OLG darf es sich bei Haftentscheidungen nicht zu einfach machen

  • juve.de (Pressebericht, 22.04.2016)

    Infinus-Strafprozess: Erfolg vor dem Landesverfassungsgericht

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Das OLG darf es sich bei Haftentscheidungen nicht zu einfach machen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 15).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

    In sich schlüssige und nachvollziehbare Erwägungen - gemessen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - sind aber bei Haftfortdauerentscheidungen nach § 122 StPO immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).

  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Die Beschlüsse des Landgerichts und des Oberlandesgerichts setzen sich im Zusammenhang mit der prognostizierten Straferwartung nicht mit der hier gebotenen Begründungstiefe mit dem hypothetischen Ende und der Ausgestaltung einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe auseinander (vgl. zur Maßgeblichkeit des tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzugs: SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 -2 BvR 644/12 - juris Rn. 35, 37; KG Berlin, Beschluss vom 3. November 2011, StV 2012, 350 [351]; Krauß in BeckOK, StPO, Stand: 1. Juni 2012, § 112 Rn. 17) und unterlassen eine hierauf bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung.

    Denn eine solche Anordnung würde weiter reichen als die nach § 31 Abs. 2 SächsVerfGHG in der Hauptsache mögliche Entscheidung (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; vgl. Berkemann in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Auflage, § 32 Rn. 108 ff.).

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Zu berücksichtigen sind die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]).

    Die Beschlüsse des Landgerichts und des Oberlandesgerichts setzen sich im Zusammenhang mit der prognostizierten Straferwartung nicht mit der hier gebotenen Begründungstiefe mit dem hypothetischen Ende und der Ausgestaltung einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe auseinander (vgl. zur Maßgeblichkeit des tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzugs: SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 -2 BvR 644/12 - juris Rn. 35, 37; KG Berlin, Beschluss vom 3. November 2011, StV 2012, 350 [351]; Krauß in BeckOK, StPO, Stand: 1. Juni 2012, § 112 Rn. 17) und unterlassen eine hierauf bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung.

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Dahinstehen kann, ob sich dieser Verfassungsverstoß dadurch intensiviert, dass die nach § 154a StPO ausgeschiedenen Tatteile in die Ermittlung der Straferwartung einbezogen wurden, obwohl nicht - zumindest nicht ausdrücklich - erkennbar wird, wie bei diesen Tatteilen hinsichtlich des dringenden Tatverdachts prozessordnungsgemäße Feststellungen getroffen worden sein sollen (vgl. zum Hauptverfahren: BGH, Urteil vom 16. März 1983, BGHSt 31, 302).
  • OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 542/14

    Haftprüfung - Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Mit Beschlüssen vom 3. Juni 2014 (2 Ws 197/14), vom 22. September 2014 (2 Ws 389/14), vom 23. Dezember 2014 (2 Ws 542/14) und vom 21. August 2015 (2 Ws 354/15) ordnete das Oberlandesgericht Dresden im Rahmen der Haftprüfung nach §§ 121 ff. StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • OLG Dresden, 03.06.2014 - 2 Ws 197/14

    Haftprüfung: Infinus-Manager bleiben in Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Mit Beschlüssen vom 3. Juni 2014 (2 Ws 197/14), vom 22. September 2014 (2 Ws 389/14), vom 23. Dezember 2014 (2 Ws 542/14) und vom 21. August 2015 (2 Ws 354/15) ordnete das Oberlandesgericht Dresden im Rahmen der Haftprüfung nach §§ 121 ff. StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Zu berücksichtigen sind die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
    Zu berücksichtigen sind die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 5-IV-15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 93-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05).

    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftprüfung und Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).

    Zu berücksichtigen sind die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).

    In sich schlüssige und nachvollziehbare, aktuelle Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit sind aber bei Haftfortdauerentscheidungen immer notwendig (vgl. z.B. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).

    Dabei ist neben der Anrechnung der Untersuchungshaft über § 51 StGB auch die Möglichkeit zu beachten, dass die noch zu verbüßende Reststrafe über § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, was den aus der Straferwartung folgenden Fluchtanreiz entsprechend mindert (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 61-IV-16 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 90-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auch wenn eine Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erst im Verlauf des Strafvollzuges getroffen werden kann, muss das Gericht bei der Haftfortdauerentscheidung neben der zu erwartenden Haftstrafe die mögliche vorzeitige Strafaussetzung im Verhältnis zu der bereits vollzogenen Untersuchungshaft prognostisch berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [eA]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 37; Beschluss vom 29. Dezember 2005, BVerfGK 7, 140 [162]).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
    Zu berücksichtigen sind dabei auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 80-IV-16 [HS]/Vf. 81-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 3. August 2016 - Vf. 93-IV-16; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - juris Rn. 43; Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 25, 37; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris Rn. 33, 37; BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 - juris Rn.76).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]).

    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist dies jedenfalls dann veranlasst, wenn eine solche im konkreten Fall zu erwarten ist, namentlich wenn der Beschwerdeführer nicht vorbestraft und erstmalig eine Haftstrafe verbüßt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 60-IV-12 [HS]/Vf. 61-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; Beschluss vom 3. August 2016 - Vf. 93-IV-16; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - juris Rn. 47; Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 37; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris Rn. 37 f.).

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2020 - 47-IV-20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Untersuchungshaft bei

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 100-IV-19 [HS]/Vf. 101-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 70-IV-18

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Zu berücksichtigen sind dabei die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/ Vf. 17-IV-16 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]).

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/ Vf. 17-IV-16 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 87-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auch wenn eine Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erst im Verlauf des Strafvollzuges getroffen werden kann, muss das Gericht bei der Haftfortdauerentscheidung neben der zu erwartenden Haftstrafe die mögliche vorzeitige Strafaussetzung im Verhältnis zu der bereits vollzogenen Untersuchungshaft berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/ Vf. 17-IV-16 [eA]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 37).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 100-IV-19 [HS]/Vf. 101-IV-19 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Die Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten; sie müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 100-IV-19 [HS]/Vf. 101-IV-19 [e.A.];.
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 70-IV-18 [HS]/Vf. 71-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 100-IV-19 [HS]/Vf. 101-IV-19 [e.A.]; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 110-IV-19 [HS]; Beschluss vom 6. Mai 2020 - Vf. 47-IV-20 [HS]/Vf. 48-IV-20 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auch wenn eine Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erst im Verlauf des Strafvollzuges getroffen werden kann, muss das Gericht bei der Haftfortdauerentscheidung neben der zu erwartenden Haftstrafe die mögliche vorzeitige Strafaussetzung im Verhältnis zu der bereits vollzogenen Untersuchungshaft berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 16-IV-16 [HS]/Vf. 17-IV-16 [eA]; BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 37).
  • OLG Dresden, 28.04.2017 - 2 Ws 117/17

    U-Haft, Fluchtgefahr, Außervollzugsetzung, Weisung, Urlaubsreise

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht