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   VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 48-IV-03   

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VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 48-IV-03 (https://dejure.org/2004,33503)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2004 - 48-IV-03 (https://dejure.org/2004,33503)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2004 - 48-IV-03 (https://dejure.org/2004,33503)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 48-IV-03
    Daher kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat, auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Parteivortrag nichts enthalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2004 - 78-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 48-IV-03
    Nur bei einer derart krassen Verkennung der Rechtslage drängt sich in der Regel der Schluss auf, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2004 - Vf. 78-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 48-IV-03
    Vielmehr ist er zur Wahrung allein des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - Vf. 50-IV-02/Vf. 51-IV-02).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 48-IV-03
    Eine solche Grundrechtsverletzung tritt nicht schon durch die fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts ein (vgl. BVerfGE 67, 90 [LS]).
  • VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 46-IV-04
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt allerdings dann nicht vor, wenn das Vorbringen eines Beteiligten eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Acht gelassen wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 48-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 68-IV-04
    Daher hat ein Beschwerdeführer bei der Rüge eines Grundrechtsverstoßes durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Verfahrens- oder sachlichen Rechts darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 48-IV-03; st. Rspr.).
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