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   VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03   

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https://dejure.org/2004,25259
VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03 (https://dejure.org/2004,25259)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2004 - 82-IV-03 (https://dejure.org/2004,25259)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2004 - 82-IV-03 (https://dejure.org/2004,25259)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03, std. Rspr.).

    Für die Beurteilung, ob ein "anderer wichtiger Grund" vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob die Strafverfolgungsbehörden alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um mit der gebotenen Schnelligkeit eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03 und v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV03).

  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs und der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit hat der Beschwerdeführer vielmehr ein berechtigtes Interesse an der Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfG NStZ 2000, 153; NJW 2000, 1401 und StV 2001, 691, jeweils für Verfassungsbeschwerden gegen Haftfortdauerbeschlüsse gemäß §§ 121, 122 StPO und zwischenzeitliche Aufhebung des Haftbefehls).

    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Dem Verfassungsgerichtshof kommt es nicht zu, an Stelle des Oberlandesgerichts zu überprüfen, ob dasselbe Abwägungsergebnis mit anderen Erwägungen in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise hätte gefunden und begründet werden können (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).
  • BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 80-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Mit Beschlüssen vom 11. Dezember 2003 hat der Verfassungsgerichtshof zum einen die auf den Haftbefehl des Amtsgerichts Leipzig - Ermittlungsrichter - vom 19. September 2003 bezogene Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen (Vf. 80-IV-03), zum anderen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in vorliegender Sache abgelehnt (Vf. 83-IV-03 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 83-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Mit Beschlüssen vom 11. Dezember 2003 hat der Verfassungsgerichtshof zum einen die auf den Haftbefehl des Amtsgerichts Leipzig - Ermittlungsrichter - vom 19. September 2003 bezogene Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen (Vf. 80-IV-03), zum anderen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in vorliegender Sache abgelehnt (Vf. 83-IV-03 [e.A.]).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs und der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit hat der Beschwerdeführer vielmehr ein berechtigtes Interesse an der Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfG NStZ 2000, 153; NJW 2000, 1401 und StV 2001, 691, jeweils für Verfassungsbeschwerden gegen Haftfortdauerbeschlüsse gemäß §§ 121, 122 StPO und zwischenzeitliche Aufhebung des Haftbefehls).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    Wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs und der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit hat der Beschwerdeführer vielmehr ein berechtigtes Interesse an der Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfG NStZ 2000, 153; NJW 2000, 1401 und StV 2001, 691, jeweils für Verfassungsbeschwerden gegen Haftfortdauerbeschlüsse gemäß §§ 121, 122 StPO und zwischenzeitliche Aufhebung des Haftbefehls).
  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 171/99

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von StPO § 121 Abs 1 für die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 82-IV-03
    An die Begründung sind nicht zuletzt deshalb hohe Anforderungen zu stellen, weil das Oberlandesgericht im Rahmen der besonderen Haftprüfung eine allein ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vornimmt und zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. zuletzt BVerfG [jeweils Kammer], StV 1999, 40 und 162 sowie NJW 1999, 2802 f.; 2000, 1401 und 2002, 207 [208]).
  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1576/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Anhalten des Briefs eines

  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
  • BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94

    Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts -

  • OLG Bamberg, 11.01.1994 - Ws 314/92

    "Reichparteitags-OLG" - § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG, Art. 5 GG, Voraussetzungen

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Denn mit Blick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kommt dem Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS] mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/19 - juris Rn. 11; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Denn mit Blick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kommt dem Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS] mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/19 - juris Rn. 11; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Denn mit Blick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kommt dem Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung zu (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/19 - juris, Rn. 11; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 79-IV-03
    Hiergegen hat der Beschwerdeführer am 5. Dezember 2003 erneut Verfassungsbeschwerde erhoben und den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt (Vf. 82-IV-03 [HS], 83-IV-03 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 73-IV-22

    Substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus

    Mit Blick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kommt dem Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung einer möglichen Grundrechtsverletzung zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 112-IV-21 [HS]; Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS] mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/19 - juris Rn. 11; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 16-IV-05
    Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Auslieferung befindenden gerichtlichen Entscheidungen - vergleichbar jenen in strafprozessualen Haftverfahren (vgl. dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - Vf. 38-IV-04; SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 82-IV-03 - st. Rspr.) - qualifizierte Anforderungen sowohl in Bezug auf die Sachverhaltsaufklärung als auch auf die inhaltliche Begründung zu wahren.
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2003 - 83-IV-03
    Hiergegen hat der Beschwerdeführer am 5. Dezember 2003 erneut Verfassungsbeschwerde erhoben (Vf. 82-IV-03 [HS]); die Begründung steht noch aus.
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