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   VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01   

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https://dejure.org/2003,31420
VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01 (https://dejure.org/2003,31420)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2003 - 93-IV-01 (https://dejure.org/2003,31420)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 93-IV-01 (https://dejure.org/2003,31420)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 26.03.1986 - 3 REMiet 1/86

    Preisrechtlich zulässige Mieterhöhung; Wirksamkeit einer Mieterhöhung; Zahlung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
    Auch weiche das Gericht nicht von der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe in dessen Rechtsentscheid vom 26. März 1986 - 3 ReMiet 1/86 - (ZMR 1986, 239 ff.) ab.

    a) Es ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Auffassung vertreten hat, es weiche nicht von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26. März 1986 - 3 ReMiet 1/86 - (ZMR 1986, 239 f.) ab.

  • VerfGH Sachsen, 14.12.2000 - 30-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
    Dies hat der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Vf. 57-IV-99 und Beschluss vom 18. Dezember 2000 - Vf. 30-IV-00).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf reicht nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 87, 282 [284]).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (SächsVerfGH Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 32-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 23.06.2000 - 57-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
    Dies hat der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Vf. 57-IV-99 und Beschluss vom 18. Dezember 2000 - Vf. 30-IV-00).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
    Das gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (vgl. BVerfGE 79, 292 [301]).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
    Anderenfalls würde die Anwendung einfachen Rechts auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben werden (vgl. BVerfGE 82, 286 [299]).
  • LG Leipzig, 06.11.2001 - 16 S 4038/01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 93-IV-01
    Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer am 14. Dezember 2001 bei dem Verfassungsgericht eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 6. November 2001 (16 S 4038/01), durch das ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 24. April 2001 (11 C 10417/98) zurückgewiesen wurde.
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 32-IV-09
    Dieser Maßstab gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2003 - Vf. 93-IV-01; vgl. BVerfGE 79, 292 [301]).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 25-IV-03
    Das gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht (SächsVerfGH, Beschluß vom 23. Januar 2003 - Vf. 93-IV-01), insbesondere den Europäischen Gerichtshof außer Acht läßt, der im Fall des Art. 234 Abs. 3 EGV gesetzlicher Richter i.S.d. Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf ist (vgl. BVerfGE 73, 339 [366 ff.]).
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