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   VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10   

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https://dejure.org/2010,30369
VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10 (https://dejure.org/2010,30369)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.06.2010 - 14-IV-10 (https://dejure.org/2010,30369)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 14-IV-10 (https://dejure.org/2010,30369)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).

    aa) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann allerdings nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1981 - V 15/80
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Sind mehrere Taten Gegenstand eines Verfahrens und werden eine oder mehrere Taten eingestellt, kann bei der Beurteilung, ob eine Entschädigung wegen des überschießenden Vollzuges von vorläufigen Maßnahmen billig erscheint, wegen des Grundsatzes der Verfahrenseinheit nicht auf die einzelne eingestellte Tat abgestellt werden, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung gemäß § 4 StrEG anzustellen (vgl. OLG Düsseldorf StraFO 1999, 176 [177]; OLG Düsseldorf NStZ 1982, 252; OLG Karlsruhe MDR 1975, 250; OLG Schleswig MDR 1980, 70 [71]; Meyer, StrEG, 7. Aufl., § 3 Rn. 22 und § 4 Rn. 19).

    Dies gilt auch dann, wenn sich die vorläufige Strafverfolgungsmaßnahme nicht auf die zur Verurteilung gelangte Tat bezog (vgl. OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1982, 252; LG Offenburg NStZ-RR 2003, 351 [352]; a.A.: OLG Düsseldorf StraFO 2001, 434 [435]).

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Auf die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurden die den Arrest aufrechterhaltenden Beschlüsse am 18. Januar 2007 vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen aufgehoben, weil diese den verfassungsrechtlichen Vorgaben an ihre Begründung nicht genügten (Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90

    Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Die Stärke des bei einer Einstellung noch vorhandenen Tatverdachts kann dazu beitragen, dass ein Entschädigungszuspruch unbillig erscheint (vgl. BVerfG NJW 1992, 2011; OLG Stuttgart MDR 1991, 978 [979]; Meyer, a.a.O., § 3 Rn. 38).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08).
  • OLG Stuttgart, 05.06.1991 - 1 Ws 73/91
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Die Stärke des bei einer Einstellung noch vorhandenen Tatverdachts kann dazu beitragen, dass ein Entschädigungszuspruch unbillig erscheint (vgl. BVerfG NJW 1992, 2011; OLG Stuttgart MDR 1991, 978 [979]; Meyer, a.a.O., § 3 Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 2 Ws 595/98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Sind mehrere Taten Gegenstand eines Verfahrens und werden eine oder mehrere Taten eingestellt, kann bei der Beurteilung, ob eine Entschädigung wegen des überschießenden Vollzuges von vorläufigen Maßnahmen billig erscheint, wegen des Grundsatzes der Verfahrenseinheit nicht auf die einzelne eingestellte Tat abgestellt werden, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung gemäß § 4 StrEG anzustellen (vgl. OLG Düsseldorf StraFO 1999, 176 [177]; OLG Düsseldorf NStZ 1982, 252; OLG Karlsruhe MDR 1975, 250; OLG Schleswig MDR 1980, 70 [71]; Meyer, StrEG, 7. Aufl., § 3 Rn. 22 und § 4 Rn. 19).
  • LG Offenburg, 27.05.2003 - 8 Qs 2/03

    Jugendstrafrecht: Haftentschädigung beim Teilfreispruch und Aussetzung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Dies gilt auch dann, wenn sich die vorläufige Strafverfolgungsmaßnahme nicht auf die zur Verurteilung gelangte Tat bezog (vgl. OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1982, 252; LG Offenburg NStZ-RR 2003, 351 [352]; a.A.: OLG Düsseldorf StraFO 2001, 434 [435]).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Die Beschwerdeführerin setzt lediglich ihre Sicht der Dinge der Auffassung des Landgerichts entgegen; dies ist jedoch zur Darlegung eines möglichen Willkürverstoßes unzureichend (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06 [HS]/Vf. 46-IV-05 [e.A.]).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

  • OLG Düsseldorf, 31.07.2000 - 2 Ws 194/00

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bei Teilfreispruch

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
    Auch deswegen liegt eine Verletzung der Unschuldsvermutung als besonderer Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips fern (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 14-IV-10 - juris Rn. 21 ff.; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2005 - 2 BvR 28/05 - juris Rn. 4; Beschluss vom 21. November 2002 - 2 BvR 1609/02 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 - juris Rn. 24).

    Er zeigt nicht auf, dass die angefochtenen Entscheidungen Bedeutung und Tragweite des Eigentumsgrundrechts verkannt haben könnten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 14-IV-10 - juris Rn. 36).

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12

    Vorübergehende Besitzeinweisung ist keine Enteigung gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1

    Ebenso verhält es sich, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 14-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 89-IV-13
    So deutet es insbesondere auf eine Gehörsverletzung hin, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 14-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Dies gilt allerdings nicht, sofern der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 14-IV-10; vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; BVerfG NVwZ 2009, 580).
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