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   VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 101-IV-17 (HS), 102-IV-17 (e.A.)   

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https://dejure.org/2017,31653
VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 101-IV-17 (HS), 102-IV-17 (e.A.) (https://dejure.org/2017,31653)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.08.2017 - 101-IV-17 (HS), 102-IV-17 (e.A.) (https://dejure.org/2017,31653)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. August 2017 - 101-IV-17 (HS), 102-IV-17 (e.A.) (https://dejure.org/2017,31653)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 3 Ws 75/16

    Ehemann der Betroffenen hat Hauptverhandlung nicht zu stören

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 101-IV-17
    Die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (3 Ws 75/16) kostenpflichtig als unbegründet.

    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2016 (3 Ws 75/16) wies das Oberlandesgericht die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers auf seine Kosten als unbegründet zurück.

    Der Beschwerdeführer sei vielmehr nur Beteiligter in dem Verfahren 3 Ws 75/16 vor dem Oberlandesgericht gewesen.

  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 209/03

    Bedingungsfeindlichkeit eines Parteiwechsels auf Klägerseite

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 101-IV-17
    2. Soweit die Verfassungsbeschwerde hilfsweise durch die Ehefrau des Beschwerdeführers erhoben werden sollte, ist sie unzulässig, weil ein bedingter Wechsel des Beschwerdeführers unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 209/03 - juris [bedingter Klägerwechsel]).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 80-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 101-IV-17
    a) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofs auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 66-IV-15; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 66-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 101-IV-17
    a) Der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofs auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, um vor den Fachgerichten die Korrektur behaupteter Grundrechtsverletzungen zu erreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 66-IV-15; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 80-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2005 - 64-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 101-IV-17
    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015, a.a.O.; Beschluss vom 29. September 2005 - Vf. 64-IV-05 [HS]/Vf. 65-IV-05 [e.A.]).
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