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   VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19 (e.A.), 82-IV-19 (e.A.)   

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https://dejure.org/2019,21635
VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19 (e.A.), 82-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,21635)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.07.2019 - 77-IV-19 (e.A.), 82-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,21635)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 77-IV-19 (e.A.), 82-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,21635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • faz.net (Pressebericht, 26.07.2019)

    AfD reagiert widersprüchlich auf Urteil

  • zeit.de (Pressebericht, 25.07.2019)

    Landtagswahl: AfD Sachsen darf vorläufig mit größerer Liste zur Wahl antreten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landtagswahl in Sachsen - und die Landesliste der AfD

  • lto.de (Kurzinformation)

    Teilerfolg: AfD darf mit 30 Kandidaten zur Wahl antreten

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Landtagswahl am 1. September 2019

  • spiegel.de (Pressemeldung, 25.07.2019)

    AfD darf Landeswahlliste erweitern

  • taz.de (Pressebericht, 25.07.2019)

    Sächsische Wahllisten: Teilsieg für Sachsens AfD

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Landtagswahl am 01.09.2019

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.07.2019)

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

Besprechungen u.ä. (3)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung, 01.08.2019)

    Der "tote Winkel" des Rechtsschutzes

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    AfD-Kandidatenliste: Rechtsschutz muss rechtzeitig sein

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Demokratische Tragödie in Sachsen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 86-IV-19

    Landtagswahl in Sachsen 2019

    Der Sächsische Landtag nimmt Bezug auf die Stellungnahmen in den Verfahren Vf. 78-IV-19 (HS)/79-IV-19 (e.A.) und Vf. 81-IV-19 (HS)/82-IV-19 (e.A.).

    III. Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch insoweit, als er sich nicht schon durch die mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 25. Juli 2019 (Vf. 77-IV-19 [e.A.]/82-IV-19 [e.A.]) ergangene einstweilige Anordnung erledigt hatte und zudem das Rechtsschutzbedürfnis entfallen war.

  • VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23

    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität

    Soweit nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen ungeachtet des grundsätzlichen Vorrangs der nachgelagerten Wahlprüfung auch ohne einfachgesetzliche Anordnung vorgelagerter Wahlrechtsschutz ausnahmsweise geboten sei, wenn ein besonders qualifizierter Rechtsverstoß vorliege, der einen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründe und voraussichtlich zu Neuwahlen führen dürfte (vgl. VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 60 ff. und Urt. v. 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A.) -, juris Rn. 43), ist zu berücksichtigen, dass dieser Rechtsschutz lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen und ausschließlich im Rahmen der im Freistaat Sachsen gegebenen Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung 16.
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 63-IV-20

    Wert der anwaltlichen Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Maßgeblich für die Höhe des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit sind mithin zum einen die subjektive und besondere objektive Bedeutung des Verfahrens und zum anderen das Maß seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS]/Vf. 81-IV-19 [HS]/Vf. 77-IV-19 [e.A.]/Vf. 82-IV-19 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1989, BVerfGE 79, 365 [366 ff.]; Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 2952/08 - juris Rn. 6; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 - juris Rn. 3; st. Rspr.).
  • VG Ansbach, 25.08.2023 - AN 4 E 23.1703

    Gerichtlicher Rechtsschutz im laufenden Wahlverfahren, Berufsbezeichnung auf

    Auch wenn man neben dem in Art. 33 der Bayerischen Verfassung vorgesehenen Wahlprüfungsverfahren mit Blick auf die Wahl insgesamt Individualrechtsschutz im Einzelfall zugunsten eines einzelnen Wahlbewerbers (und dessen passiven Wahlrechts nach Art. 14 Abs. 2 BV) oder einer Partei bzw. einer Wählergruppe durch die Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtsbarkeit annimmt (so SächsVerfGH, E.v. 25.7.2019 - Vf. 77-IV-19, Vf. 82-IV-19), käme das Gericht zu keinem anderen Ergebnis.
  • VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23

    Eilantrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Wahlverfahrensakts des

    Die nur einfachgesetzlich errichtete Systematik der Vorrangigkeit des Wahlprüfungsverfahrens müsse mit Verweis auf Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsens (Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 60 ff. und Urt. v. 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A.) -, juris Rn. 43) vorliegend aufgrund des besonders qualifizierten Rechtsverstoßes durchbrochen werden, da die Nichtzulassung der Liste sich als ein massiver Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit darstelle.
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