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   VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05   

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https://dejure.org/2005,27081
VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05 (https://dejure.org/2005,27081)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.11.2005 - 86-IV-05 (https://dejure.org/2005,27081)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. November 2005 - 86-IV-05 (https://dejure.org/2005,27081)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Darüber hinaus setzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer Haftanordnung dahingehend Grenzen, dass - unabhängig von der zu erwartenden Strafe (vgl. BVerfG, NStZ 2005, 456f.) - bei einer langen Dauer des Straf- und Ermittlungsverfahrens sorgfältig zu prüfen ist, ob und gegebenenfalls mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2225 und 2897).

    Die Dauer des Ermittlungs- und Strafverfahrens wiegt dabei besonders schwer, wenn sie durch vermeidbare Verzögerungen der Justizorgane bedingt ist (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2225).

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 59-I-03

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen der Behandlung einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Hieran ist der Verfassungsgerichtshof gebunden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 59-I-03).
  • BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1588/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Vorrang der fachgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Hierzu gehört regelmäßig auch die Beantragung einer Haftprüfung (vgl. zu § 90 Abs. 2 GG: BVerfG, StV 1992, 235).
  • BVerfG, 03.11.2005 - 1 BvR 691/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens "Anderson"

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Da die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer bereits wegen Verstoßes gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf begründet ist, bedarf die Frage, ob auch ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 78 Abs. 2 SächsVerf vorliegt, keiner Erörterung (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 20-IV-04; BVerfG, Beschluss 3. November 2005, 1 BvR 691/03).
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 34-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Bei der Auslegung und Anwendung der §§ 112ff. StPO, welche zu den Schranken des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 und des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 SächsVerf gehören, kommt es insbesondere darauf an, ob das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf erkannt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Mai 2005 - Vf. 34-IV-05[HS]/35-IV-05[eA], ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Hierfür muss die Entscheidung berücksichtigen, dass der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG: BVerfGE 19, 342 [347f]; 20, 45 [49]).
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Da die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer bereits wegen Verstoßes gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf begründet ist, bedarf die Frage, ob auch ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 78 Abs. 2 SächsVerf vorliegt, keiner Erörterung (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 20-IV-04; BVerfG, Beschluss 3. November 2005, 1 BvR 691/03).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Hierfür muss die Entscheidung berücksichtigen, dass der Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG: BVerfGE 19, 342 [347f]; 20, 45 [49]).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Darüber hinaus setzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer Haftanordnung dahingehend Grenzen, dass - unabhängig von der zu erwartenden Strafe (vgl. BVerfG, NStZ 2005, 456f.) - bei einer langen Dauer des Straf- und Ermittlungsverfahrens sorgfältig zu prüfen ist, ob und gegebenenfalls mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2225 und 2897).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 90-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. November 2005 - Vf. 86-IV-05 - juris Rn. 27).
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