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   VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14   

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https://dejure.org/2015,7745
VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14 (https://dejure.org/2015,7745)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2015 - 22-IV-14 (https://dejure.org/2015,7745)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2015 - 22-IV-14 (https://dejure.org/2015,7745)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14
    a) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3522/08 - juris Rn. 44).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 22-IV-14
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der

    nicht eingeht, auf eine Gehörsverletzung geschlossen werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.), dies aber nicht gleichermaßen auch für Rechtsausführungen gilt (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 22-IV-14).
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