Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08, 27-IV-08, 29-IV-08, 31-IV-08, 33-IV-08, 35-IV-08, 37-IV-08, 43-IV-08, 45-IV-08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Anordnung eines allgemeinen Rauchverbots in Gaststätten ; Einstweilige Aussetzung des allgemeinen Rauchverbots; Anforderungen an die Aussetzung des Vollzugs eines förmlichen Gesetzes; Abwägung des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren ...
- VerfGH Sachsen
Eilanträge zu Verfassungsbeschwerden betreffend die Geltung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes in Ein-Raum-Gaststätten
- sachsen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig ausgesetzt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sachsen: Verfassungsgerichtshof setzt die Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig aus
Verfahrensgang
- VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08, 27-IV-08, 29-IV-08, 31-IV-08, 33-IV-08, 35-IV-08, 37-IV-08, 43-IV-08, 45-IV-08
- VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 25-IV-08
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08
Werden durch eine Berufsausübungsregelung, auch wenn sie im Ganzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe wesentlich stärker belastet, kann Art. 28 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt sein (vgl. BVerfGE 30, 292 [327]; 34, 71 [78 f.]; 59, 336 [357 f.]; 77, 84 [113]). - BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08
Werden durch eine Berufsausübungsregelung, auch wenn sie im Ganzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe wesentlich stärker belastet, kann Art. 28 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt sein (vgl. BVerfGE 30, 292 [327]; 34, 71 [78 f.]; 59, 336 [357 f.]; 77, 84 [113]). - BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71
Verfassungswidrigkeit des EinzelHG
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08
Werden durch eine Berufsausübungsregelung, auch wenn sie im Ganzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe wesentlich stärker belastet, kann Art. 28 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt sein (vgl. BVerfGE 30, 292 [327]; 34, 71 [78 f.]; 59, 336 [357 f.]; 77, 84 [113]).
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08
Werden durch eine Berufsausübungsregelung, auch wenn sie im Ganzen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, innerhalb der betroffenen Berufsgruppe nicht nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle, sondern bestimmte Gruppen typischer Fälle ohne zureichende sachliche Gründe wesentlich stärker belastet, kann Art. 28 Abs. 1 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt sein (vgl. BVerfGE 30, 292 [327]; 34, 71 [78 f.]; 59, 336 [357 f.]; 77, 84 [113]). - BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08
Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen insoweit besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 108, 45 [48]). - VerfGH Sachsen, 21.03.2006 - 25-IV-06
Antrag auf Erlass eines einstweiligen Anordnung wegen negativer Aussagen in einer …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08
21. März 2006 - Vf. 25-IV-06). - VerfGH Sachsen, 30.05.2006 - 50-I-06
Eilverfahren zum Organstreitverfahren eines Abgeordneten gegen den Ausschluss von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg versagt bliebe (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - Vf. 50-I-06). - VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08
Soll der Vollzug eines förmlichen Gesetzes ausgesetzt werden, gelten noch weiter gesteigerte Anforderungen, weil hiermit stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers verbunden ist (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [110]). - VerfGH Sachsen, 30.01.2007 - 8-IV-07
Anhörung der Eltern bei Entziehung der elterlichen Sorge
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - Vf. 8-IV-07; SächsVerfGH, Beschluss vom.
- VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den …
Soll der Vollzug eines förmlichen Gesetzes ausgesetzt werden, gelten noch weiter gesteigerte Anforderungen, weil der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf ein Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Zuständigkeit und Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers darstellt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 25-IV-08 [e.A] u.a.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2015, BVerfGE 140, 99 [106 Rn. 12] m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 26-IV-08
Verfassungsbeschwerden gegen § 2 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 3 Nr. 3 Sächsisches …
4. Die mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 27. März 2008 (Vf. 25-IV-08, Vf. 27-IV-08, Vf. 29-IV-08, Vf. 31-IV-08, Vf. 33-IV-08, Vf. 35-IV-08, Vf. 37-IV-08, Vf. 43-IV-08, Vf. 45-IV-08) erlassene und mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 24. September 2008 wiederholte einstweilige Anordnung tritt damit außer Kraft. - VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 10-IV-09
Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Soll der Vollzug eines förmlichen Gesetzes ausgesetzt werden, gelten noch weiter gesteigerte Anforderungen, weil hiermit stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers verbunden ist; die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen insoweit besonderes Gewicht haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 25-IV-08 [e.A.], st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 36-II-20 darstellt (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19 [e.A.]; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 25-IV-08 [e.A.] u.a.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2019, BVerfGE 151, 152 [161]; Beschluss vom 26. August 2015, BVerfGE 140, 99 [106] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 64-IV-08 Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen insoweit besonderes Gewicht haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 25-IV-08 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 77-IV-08 Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen insoweit besonderes Gewicht haben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 25-IV-08 [e.A.]).