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VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94
hätte ausschließen können (vgl. BVerfGE 83, 24 [29 f.]). - VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94
angegriffenen Entscheidung trotz des hohen Wertes des betroffenen Grundrechts aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf (Urteil des SächsVerfGH vom 14.5.1996, Vf. 44-II-94) und trotz der sonst u.U. eintretenden Unmöglichkeit, wirksamen Grundrechtsschutz. - BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft über …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94
Kammer des 2. Senats, NJW 1991, 689; 1992, 1280; NStZ 1991, 397 f.) überhaupt getroffen hat.
- VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95
Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94
Landesstaatsgewalt erstreckt, die auf Bundesrecht beruhen (vgl. Beschluß des SächsVerfGH vom 21.9.1995, Vf. 1-IV-95). - VerfGH Sachsen, 20.05.1994 - 25-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94
Schwierigkeit der zu behandelnden Rechtsfragen, welche dem Einzelnen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt als unverzichtbar erscheinen lassen dürfen (SächsVerfGH, Beschluß vom 20.5.1994, Vf. 25-IV-93). - BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 86/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.06.2006 - 41-IV-94
Kammer des 2. Senats, NJW 1991, 689; 1992, 1280; NStZ 1991, 397 f.) überhaupt getroffen hat.
- VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 60-IV-08 1. Mit Erklärung der Erledigung der Hauptsache ist einer Entscheidung darüber die Grundlage entzogen, ob das angegriffene hoheitliche Verhalten die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten verletzt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94).
Darüber hinaus kommt eine Auslagenerstattung in Betracht, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt hat, die voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94).
- VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 10-IV-22
Pflicht zur Kontrolle der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sowie zum Abgleich …
Eine Auslagenerstattung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt hat, die voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 60-IV-08). - VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 20-IV-22
Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Abschiebung nach Rumänien
Eine Auslagenerstattung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt hat, die voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 60-IV-08). - VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 46-IV-08 Eine Auslagenerstattung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt hat, die voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 60-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 62-IV-08 Eine Auslagenerstattung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt hat, die voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 1996 - Vf. 41-IV-94; Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 60-IV-08).