Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10447
VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98 (https://dejure.org/1999,10447)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.01.1999 - 20-IV-98 (https://dejure.org/1999,10447)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 20-IV-98 (https://dejure.org/1999,10447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
    3. Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Amts- und das Landgericht Leipzig auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
    Dieser Grundsatz verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet und erforderlich sein muss und die mit ihr verbundenen Eingriffe nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärkung des bestehenden Tatverdachts stehen darf (vgl. BVerfGE 9, 89 [97]; 17, 108 [117] ).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
    3. Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Amts- und das Landgericht Leipzig auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Art. 30 Abs. 1 SächsVerf ist in dem hier in Betracht kommenden Anwendungsbereich mit Art. 13 Abs. 1 GG nach Maßgabe und Umfang inhaltsgleich (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Vf. 20-IV-98).

    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 [220]; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Vf. 20-IV-98).

  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Der hier als verletzt gerügte Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist in dem hier in Betracht kommenden Anwendungsbereich mit Art. 103 Abs. 1 GG nach Maßgabe und Umfang inhaltsgleich (vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss v. 28. Jan. 1999, Vf. 20-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 40-IV-97
    Verfassungsgerichtshof befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Amts- und das Landgericht Leipzig auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluß vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95; Beschluß vom 28. Januar 1999, Vf. 20-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Landgericht Leipzig auf die Einhaltung der mit dem GG inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH Beschluss vom 28. Januar 1999 Vf. 20-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
    Dies bewirkt aber keine inhaltliche Diskrepanz, da Artikel 78 Abs. 3 SächsVerf jedenfalls in Bezug auf die Effektivität des Rechtsschutzes nur ausdrücklich verankert, was Artikel 19 Abs. 4 GG, Artikel 2 Abs. 1 GG, Artikel 103 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip immanent ist (vgl. zur Deckungsgleichheit von Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf mit Artikel 103 Abs. 1 GG: SächsVerfGH, Beschluss vom 28.01.1999 - Vf. 20-IV-98 - SächsVerfGH, Beschluss vom 09.12.1999 - Vf. 1-IV-98 - SächsVerfGH, Beschluss vom 09.03.2000 - Vf. 20-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Eine Durchsuchung, die in diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre schwerwiegend eingreift, ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 30 Abs. 2 SächsVerf und - wie alle Maßnahmen in Strafverfahren - unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Vf. 20-IV-98 m.w.N.; vgl. zu Art. 13 GG: BVerfGE 20, 162 [186f.]; 42, 212 [220]); Stärke des Verdachts und Gewicht der zu ermittelnden Straftat müssen danach in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Grundrechtseingriffs stehen.
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 89-IV-04
    Mit der Beschlagnahme wird allerdings in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie (Art. 31 Abs. 1 SächsVerf) in schwerwiegender Weise eingegriffen, so dass sie - wie alle Maßnahmen in Strafverfahren - unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28.01.1999 - Vf. 20-IV-98 - m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    2. Die vom Beschwerdeführer angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Chemnitz verletzen diesen nicht in seinen Eigentumsrechten aus Artikel 31 Abs. 1 SächsVerf. a) Mit der Beschlagnahme wird allerdings in den Schutzbereich von Artikel 31 Abs. 1 SächsVerf schwerwiegend eingegriffen, sodass sie - wie alle Maßnahmen in Strafverfahren - unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28.01.1999 - Vf. 20-IV-98 - m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 34-IV-98
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Amtsgericht Stollberg auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (BVerfGE 96, 345; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95; Beschluss vom 28. Januar 1999, Vf. 20-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 79-IV-98
    Mit der am 20. April 1998 erhobenen Verfassungsbeschwerde (Vf. 20-IV-98) wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Durchsuchung seiner Wohnung und verschiedener Geschäftsräume von Firmen, deren Geschäftsführer er ist, die Beschlagnahme von dort vorgefundenen Unterlagen sowie die Ablehnung der Aufhebung dieser Maßnahmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht